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Transportwelt Urteil zum EU-Führerschein

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Ein in Tschechien ausgestellter EU-Führerschein verliert in Deutschland seine Gültigkeit, wenn die Behörden in Tschechien einen deutschen Wohnsitz für den Inhaber der Fahrerlaubnis eingetragen haben. Auf dies Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts (AZ: 11 ZB 07.1259) weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Nach jüngster Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könne ein EU-Mitgliedstaat die Fahrberechtigung eines anderen EU-Mitgliedstaats ablehnen, wenn sich der Wohnsitz des Führerschein-Inhabers zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments nicht in dessen Hoheitsgebiet befand, erklärt die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. Im vorliegenden Fall können die Behörden in Tschechien nur von dem Betroffenen selbst erfahren haben, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis in einer deutschen Stadt gemeldet war und nicht in Tschechien wohnte. Ein tschechischer Wohnort sei aber Voraussetzung für den gemeinschaftsrechtlichen Wohnsitzbegriff laut EU-Recht. Insofern habe sich der Betroffene das Dilemma mit dem ungültigen Dokument selbst zuzuschreiben. Der Fahrer werde laut Deutscher Anwaltshotline zukünftig wahrscheinlich keine deutsche Fahrerlaubnis erhalten, da das Ergebnis eines angeforderten medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens darauf hindeute, dass der Mann auch zukünftig unter Alkoholeinfluss Auto fährt.

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