Schließen

EU zur Mautbefreiung LNG und CNG nicht emissionsfrei

Foto: Mario P. Rodrigues

EU-Kommission lehnt eine Verlängerung der Mautbefreiung für Gas-Lkw mit CNG- oder LNG-Antrieb in Deutschland bis 2023 ab.

Wer ein LNG- oder CNG-Fahrzeug gekauft hat, muss sich auf höhere Kosten einstellen. „Sauberer Verkehr sollte auf technologieneutrale Weise gefördert werden“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Nach den geltenden Bestimmungen der Eurovignetten-Richtlinie seien solche Ausnahmen wie in Deutschland im Güterverkehr nicht zulässig. Nach der überarbeiteten Richtlinie könnten Null-Emissions-Lkw für eine begrenzte Anzahl von Jahren in den Genuss einer Mautbefreiung kommen, aber gasbetriebene Lastwagen seien nicht emissionsfrei.

Gas-Lkw nach Emissionen behandeln

„Wenn eine solche Befreiung im Rahmen der laufenden Arbeiten an der Überarbeitung der Euroignetten-Richtlinie in Betracht gezogen werden soll, sollten Gas-Lkw daher auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Emissionen behandelt werden“, führte der Sprecher weiter aus. Wenn sie weniger emittierten als der durchschnittliche Lkw, könnten sie für erhebliche Rabatte in Frage kommen.

Lkw-Befreiung im Mai beschlossen

Die Bundestag hatte im vergangenen Mai über die Mautbefreiung von CNG- und LNG-Fahrzeugen entschieden. Das hatte zu Protesten nicht nur von Schienenverbänden und der Opposition geführt, die die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene bedroht sahen. Auch der auf Wasserstoff fokussierte Hersteller Daimler hatte die Entscheidung kritisiert.

Verkehrsministerium soll handeln

Die meisten von trans aktuell bei einer Umfrage im August kontaktierten Transportunternehmer hatten sich aufgrund der Mautbefreiung für ein LNG-Fahrzeug entschieden. Auch die Kaufprämie von 8.000 Euro je CNG- beziehungsweise 12.000 Euro je LNG-Fahrzeug. war ein Argument. Einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge hat die EU-Kommission das Bundesverkehrsministerium bereits aufgefordert, „die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Abweichung zu beenden“. Allenfalls eine hälftige Befreiung sei möglich.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.