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9. Änderungsverordnung Neue Regeln für Lang-Lkw

Elflein Lang-Lkw Startschuss Foto: Thomas Küppers

Die 9. Änderungsverordnung ist veröffentlicht, für Lang-Lkw werden damit Abbiegeassistenzsysteme Pflicht – 2022 auch für Bestandsfahrzeuge. Konkretisiert wird auch der Passus zum Kombinierten Verkehr.

Die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Länder Baden-Württemberg und Bremen wurden dabei in das geltende Streckennetz für den Lang-Lkw Typ 1 aufgenommen. In die Positivliste wurden mehr als 450 neue Strecken aufgenommen.

Acht Zentimeter mehr für verlängerten Sattel

Neu sind auch kleine Korrekturen beim Punkt Abmessungen: Demnach darf der verlängerte Sattelauflieger jetzt die höchstzulässige Gesamtlänge bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Meter (statt bisher 17,80 Meter) und die höchstzulässige Teillänge des Sattelanhängers bis zu einer Teillänge Achse Zugsattelzapfen bis zur hinteren Begrenzung von 13,38 Meter (bisher. 13,30 Meter) überschreiten.

Assistenzsysteme ab 1. Juli 2020

Neu sind für Lang-Lkw und andere überlangen Fahrzeuge die Pflicht zur Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme und blinkenden Seitenmarkierungsleuchten. Die Pflicht gilt für Neufahrzeuge ab 1. Juli 2020, bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 2019 in den Verkehr genommen worden, gelten die Änderungen erst ab dem 1. Juli 2022.

Ergänzt wurde zudem § 6 zum Kombinierten Verkehr: Demnach reicht es beim Lang-Lkw Typ 1 aus, wenn der Sattelanhänger im Kombinierten Verkehr einsetzbar ist, bei den Typen 2 bis 5 muss „mindestens ein Teil der Fahrzeugkombination“ eine Ladeeinheit sein, die dies erfüllt. Als im Kombinierten Verkehr einsetzbare Ladeeinheiten gelten Einheiten, die „mit Umschlaggeräten oder mit Umschlagtechniken für nicht kranbare Sattelanhänger“ umgeschlagen werden können.

Nach Angaben des Bundesverkehrministerium hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit der Verordnung einen Weg gefunden, zumindest für einen Teil der Lkw auf deutschen Straßen Abbiegeassistenzsysteme vorzuschreiben: "Das geht, weil der Lang-Lkw als spezielle Fahrzeug-Kombination im europäischen Recht so nicht geregelt ist. Daher nutzen wir hier die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche technische Anforderungen vorzuschreiben. Was Abbiegeassistenten betrifft, ist Deutschland damit schneller als die EU!"

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