Transportversicherung: Krisen erhöhen Risiko

Transportversicherung in der Krise
Wann Spediteure handeln müssen

Blockaden, Umleitungen und Nothäfen können den Versicherungsschutz im Güterverkehr verändern. Der DSLV warnt Spediteure: Wer zu spät informiert, riskiert im Schadenfall den Schutz.

Digitale Überwachung internationaler Lieferketten mit umgeleiteten Seefrachtrouten während einer geopolitischen Krise.
Foto: ETM/KI-generiert via OpenAI

Globale Krisen bringen nicht nur Lieferketten durcheinander. Sie können auch den Versicherungsschutz im Güterverkehr gefährden. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik warnt deshalb davor, Änderungen im Transportablauf zu spät oder gar nicht an Versicherer, Makler oder Assekuradeure zu melden. Der Auslöser ist die angespannte Lage in wichtigen Seerouten wie der Straße von Hormus. Wenn Schiffe blockiert werden, Reeder Routen ändern oder Transporte vorzeitig abbrechen, kann das Folgen für die Güterversicherung haben.

Der gefährliche Punkt ist die Planänderung

Für Spediteure wird es vor allem dann kritisch, wenn ein Transport anders läuft als ursprünglich vorgesehen. Das kann eine längere Liegezeit auf See sein, eine Umleitung über eine andere Route, ein neuer Zielhafen oder eine Zwischenlagerung in einem Nothafen. Solche Änderungen können als Gefahrerhöhung gelten. Wird der Versicherer nicht unverzüglich informiert, kann das im Schadenfall teuer werden. Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer die Leistung.

Krieg, Terror und politische Risiken sind oft nicht automatisch versichert

Ein weiterer Knackpunkt: Politische Risiken wie Krieg, Bürgerkrieg, terroristische oder politische Gewalthandlungen sind in vielen Güterversicherungen zunächst ausgeschlossen. Sie können zwar über eine gesonderte Kriegsklausel wieder eingeschlossen werden. Spediteure sollten aber prüfen, ob diese Klausel tatsächlich vereinbart wurde und ob sie noch gilt. Nach Einschätzung des DSLV erwägen einzelne Risikoträger, den Versicherungsschutz für kriegerische Ereignisse im Roten Meer zu kündigen oder haben dies bereits getan.

Verzögerungen sind meist kein versicherter Schaden

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Warenschaden und Vermögensschaden. Eine Güterversicherung ersetzt in der Regel Verlust oder Beschädigung der Ware. Sie schützt aber normalerweise nicht vor Folgekosten durch Verzögerungen. Dazu können Vertragsstrafen, Schadenersatzforderungen oder wirtschaftliche Nachteile beim Kunden gehören. Genau hier können in Krisenzeiten schnell Missverständnisse entstehen.

Wer ist eigentlich verantwortlich?

Entscheidend ist die Rolle des Spediteurs im Versicherungsverhältnis. Hat der Spediteur für seinen Kunden Versicherungsschutz im eigenen Namen besorgt, ist er häufig selbst Versicherungsnehmer. Dann muss er auch die entsprechenden Pflichten erfüllen. Ist dagegen der Kunde selbst Versicherungsnehmer, liegen die Hauptpflichten grundsätzlich bei ihm. Der Spediteur kann aber dennoch eine wichtige Rolle spielen, weil er Änderungen im Transportverlauf meist früher erkennt als der Kunde.

See-Blockade, Umleitung, Nothafen: Jetzt zählt Tempo

Der DSLV nennt mehrere Fälle, bei denen Spediteure besonders wachsam sein müssen. Bleiben Güter wegen einer See-Blockade länger als geplant an Bord, läuft der Versicherungsschutz oft weiter. Trotzdem kann eine Anzeigepflicht bestehen, wenn sich der Transport erheblich verzögert. Weicht ein Schiff von der vereinbarten oder üblichen Route ab, muss diese Änderung ebenfalls gemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Reederei das vorzeitige Ende der Seereise erklärt und die Ware an einem anderen Hafen entladen wird. Noch komplizierter wird es bei Zwischenlagerungen. Wird Ware in einem Nothafen ausgeladen und später weitertransportiert, kann der Versicherungsschutz für Verlust oder Beschädigung der Ware während der Lagerung unterbrochen sein. Umlade- oder Lagerkosten können dagegen je nach Vertrag gedeckt sein.

Was Spediteure jetzt tun sollten

Der wichtigste Rat lautet: Nicht erst reagieren, wenn die Ware beschädigt ist oder fehlt. Spediteure sollten bei unerwarteten Änderungen von Dauer, Route oder Ziel eines Transports frühzeitig Kunden, Versicherer, Makler oder Assekuradeure informieren. Zudem sollten sie dokumentieren, wann sie von der Änderung erfahren haben und welche Stellen sie informiert haben. In einer Zeit, in der geopolitische Krisen immer häufiger Transportwege verändern, wird Versicherungsschutz damit zu einem aktiven Risikomanagement-Thema.

In Kürze: die Key Facts

  • Thema: Transportversicherung und globale Krisen
  • Quelle: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
  • Anlass: Blockade der Straße von Hormus und geopolitische Krisen
  • Betroffene Transporte: internationale Gütertransporte, insbesondere Seefracht
  • Kritische Fälle: See-Blockaden, Routenabweichungen, End of Voyage, Zwischenlagerung
  • Hauptrisiko: Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes bei Meldeversäumnissen
  • Politische Risiken: Krieg, Terror und politische Gewalt sind oft ausgeschlossen
  • Zusatzdeckung: Kriegs-Klausel kann politische Risiken einschließen
  • Nicht automatisch gedeckt: Verzögerungsschäden, Vertragsstrafen, Schadenersatzforderungen
  • Empfehlung: Kunden und Versicherer frühzeitig informieren
  • Relevanz für Spediteure: Pflichten hängen von der Rolle als Versicherungsnehmer oder Unterstützer des Kunden ab
  • Kernaussage: Wer Änderungen im Transportablauf zu spät meldet, riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz