Die Verschärfung des EU-Mobilitätspakets trifft viele Betriebe unvorbereitet: Seit dem 1. Juli unterliegen im grenzüberschreitenden Güterverkehr alle Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen der Pflicht zum Smart Tacho 2. Was viele unterschätzen: Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen. Werden Transporter oder leichtere Nutzfahrzeuge mit einem Anhänger betrieben und erreichen als Gespann die 2,5-Tonnen-Grenze, greift die Regelung gnadenlos durch. Um empfindliche Bußgelder oder ein sofortiges Stilllegen des Zugfahrzeugs bei Fernauslesungen zu verhindern, sollten Sie auch Ihre Anhänger-Gespanne rechtzeitig fit für die Zukunft machen.
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Tachographenpflicht ab 2,5 Tonnen : Smart Tacho 2: Pflicht für Fahrzeugkombinationen
Seit dem 1. Juli unterliegen im grenzüberschreitenden Güterverkehr alle Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen der Pflicht zum Smart Tacho 2. Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen.

Foto: Kienzle




