Tachostunde Folge 1: Grenzübertritte Update verschafft Vorteil

Tachostunde FF 5/2022 Foto: Sven Acker 4 Bilder

Bereits seit dem 2. Februar 2022 müssen Lkw-Fahrer jeden Grenzübertritt manuell im digitalen Tacho dokumentieren. Sven Acker von Buck aus Trochtelfingen hat den DTCO 4.0e schon an Bord.

Der neue MAN TGX 18.640 von Sven Acker (29), der seit Beginn seiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Jahr 2009 für Buck Transporte in Trochtelfingen fährt, ist allein von der Leistung her eine Wucht. Gegenüber seinem alten TGX 18.440, den er über fünf Jahre lang gehegt und gepflegt hat, fährt er auf seiner Hausstrecke nach Italien den Brenner nun schneller hoch. "Das passt", sagt Sven auf seine gelassene Art.

Zeitvorteil beim Grenzübertritt

Über noch einen weiteren Vorteil kann Sven in der ersten Folge unserer "Tachostunde" berichten: Bislang war er in seinem alten MAN mit Baujahr 2016 den digitalen Tacho der ersten Generation DTCO 2.2. von VDO gewohnt. Diese war noch weit davon entfernt, "intelligent" zu sein. Nach einem Update in einer Fachwerkstatt hat er nun zum werksseitig verbauten DTCO 4.0 das von VDO angebotene Update auf den DTCO 4.0e an Bord. "Das ging schnell und unkompliziert. Und seither habe ich auch bei den Grenzübertritten nach Österreich, durch die Schweiz und nach Italien einen immerhin kleinen Zeitvorteil, der die neue Pflicht für uns als Fahrer etwas angenehmer macht.

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Hintergrund: Mobilitätspaket

"Dahinter steckt der politische Wille der Europäischen Union, durch das im Juli 2020 verabschiedete Mobilitätspaket 1 den Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen vornehmlich aus Ost- und Westeuropa wieder fairer zu machen, also auch die Löhne der Fahrer etwas anzugleichen. Der erste Teil, die Anpassung der Lenk- und Ruhezeiten aus der VO (EG) 561/2006, ist bereits am 20. August 2020 in Kraft getreten. "Im Februar 2022 hat nun der zweite Teil des Mobilitätspaketes Geltung erlangt", erklärt Experte Götz Bopp. "Seit dem 2. Februar 2022 müssen alle Grenzübertritte noch an der Grenze oder am nächstmöglichen Halteplatz manuell eingegeben werden, um die Entsende- und die Kabotagevorschriften kontrollierbar zu machen. Die geänderte Kabotageverordnung mit der neuen viertägigen Abkühlphase gilt europaweit seit dem 21. Februar."

In der Praxis unzureichende Umsetzung

In diesem Zusammenhang ist es daher von entscheidender Bedeutung, wann ein Lkw-Fahrer in ein Land eingefahren ist – und wann er es wieder verlassen hat. Auch Sven hat Anfang Februar – ebenso das Bundesamt für Güterverkehr – beobachtet, dass 50 bis 80 Prozent der Fahrer ohne Halt durchgefahren sind, ohne den Tacho umzustellen. Oder teils verkehrsgefährdend auf dem Seitenstreifen standen. "Es geht eigentlich sehr schnell, das richtige Land manuell einzugeben", erklärt Sven. Dies erfolgt unter dem Menüpunkt "Eingabe Fahrer 1", "Beginn Land". Das Update des DTCO 4.0e schlägt Sven durch die GNSS-Ortung an jeder Grenze nun das Land vor, in das er einfährt. "Ich muss es bestätigen, das passt", sagt Sven.

Lange Übergangsfristen für die Technik

Das Update des intelligenten Tachos der ersten Version ist der Schritt zur nächsten Stufe – dem "smarten Tacho" der zweiten Version, der ab dem 21. August 2023 in alle Neufahrzeuge eingebaut wird. Spätestens am 21. August 2025 endet die Nachrüstpflicht. Erst mit dieser Version werden die Grenzübertritte automatisch erfasst, bis dahin bleibt es bei der manuellen Eingabe. Manche Speditionssoftware hat bereits die jeweils geltenden Mindestlöhne pro Land hinterlegt.

Tachostunde klärt ab 13.4. Fahrer und Unternehmer auf

"Nicht nur zu vielen Fragen des digitalen Tachos selbst besteht noch dringender Bedarf an Aufklärung für alle Beteiligten der Transportkette", berichtet Bopp. "Also nicht nur für die Fahrer, sondern auch für die Unternehmer selbst, die ihre Fahrer im richtigen Umgang mit den Lenk- und Ruhezeiten und den diversen Spielarten des digitalen Tachos unterweisen müssen. Es geht uns aber auch darum, die komplexen Hintergründe der Entsenderichtlinie und Kabotageverordnung und die Auslegungen der Hüterin der Gesetze, der EU-Kommission, verständlich für die Anwender der Transportbranche zu übersetzen." Das ist ab dem 13. April das Ziel unserer neuen Reihe "Tachostunde", an Sven Acker teilnehmen wird.

Experte zum Thema

Götz Bopp berät Unternehmen und Fahrer rund um das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Erstmalig am 13. April 2022 ab 18 Uhr und dann jeden 2. Mittwoch im Monat, spricht er unter der Moderation von Jan Bergrath mit Fahrern über die Lenk- und Ruhezeiten und alles, was damit zusammenhängt. Die „Tachostunde“ wird auf der Facebookseite des FERNFAHRER LIVE gestreamt. „Wir behandeln die Grundlagen und beschäftigen uns natürlich auch mit den teilweise komplizierten Neuerungen aus dem Mobilitätspaket“, sagt Bopp. „Stellt eure Fragen direkt in der Sendung – wir freuen uns auf euch!“

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