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Polizei sanktioniert Verstoß gegen Ruhezeit Für Spediteur und Fahrer wird’s teuer

Wochenendruhezeit auf dem Rasthof Foto: Jan Bergrath

Am vergangen Sonntag hat die Polizei auf dem Autohof Bensheim 34 osteuropäische Lkw-Fahrer einer deutschen Spedition kontrolliert. Sie hatten gegen das bestehende deutsche Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, verstoßen.

Nach einem Insidertipp haben Beamte der südhessischen Polizei am vergangenen Sonntag, 28. Januar 2018, auf dem Aral-Autohof Bensheim an der A5 zur Mittagszeit 34 osteuropäische Lkw-Fahrer einer Spedition aus Kehl am Rhein kontrolliert. Die Fahrer wurden von der Polizei angetroffen, als sie sich unter der geöffneten Motorhaube der Lkw ihr Mittagessen zubereitet haben. Sie waren auf Lkw mit deutschen Kennzeichen unterwegs und standen wiederholt bereits ab Freitagabend über das gesamte Wochenende auf dem Autohof, um am Montag in der Region zu be- und entladen.

Nach Aussage der Pressestelle der Polizei in Südhessen erfolgte die Kontrolle in Absprache mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und nach dessen Handlungsanweisung. Nun wird nicht nur der Unternehmer mit einem Bußgeld von 1.500 Euro pro Fahrer belegt. Auch die auf dem Autohof Bensheim angetroffen Fahrer müssen mit einer Strafe von jeweils 500 Euro rechnen. Ein Sprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte diese Kontrolle.

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