Neue SOLAS-Regelungen: Beim Wiegen nicht schummeln

Neue SOLAS-Regelungen
Beim Wiegen nicht schummeln

Gewichtsverifizierung für Exportcontainer sind zum 1. Juli obligatorisch – Seehafenspediteure werden damit  in die Pflicht genommen.

Fotolia Seecontainer
Foto: Jan Becke

Die Bilder hat noch jeder vor Augen: Vor der englischen Küste havarierte vor wenigen Jahren ein großes Containerschiff. Strandgänger bedienten sich am Inhalt der an den Strand angeschwemmten Container. Nachverwiegungen der an Deck verbliebenen Container zeigten, dass rund ein Fünftel deutlich überladen war und somit der Schwerpunkt des Schiffes nicht mehr stimmte. Solche Zwischenfälle sollen künftig durch die Pflicht zur obligatorischen Gewichtsverifizierung von Exportcontainern verhindert werden.

Neue Richtlinien gemäss SOLAS


Dafür hat die Internationale Maritime Organisation (IMO) ein Kapitel in Solas, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea), geändert und Richtlinien erstellt. In Kraft treten diese in Deutschland zum 1. Juli 2016. Neu ist, dass der Verlader mit Unterschrift eine verifizierte Bruttomasse des Containers an den Reeder senden muss, und zwar rechtzeitig. Dieser darf, wenn die Angaben zur "verified gross mass" (VGM) fehlen, den Container nicht auf sein Schiff verladen.

Wenn mehrere Beteiligte an der Beladung des Containers beteiligt sind, ist der Verantwortliche für die rechtzeitige Übermittlung der VGM der Befrachter, der mit dem Reeder als Verfrachter den Seefrachtvertrag eingeht – in den meisten Fällen also der Seehafenspediteur, sagt Robert Völkl, Geschäftsführer des Vereins Bremer Spediteure (VBSp).

Anders dürfte das bei Großverladern aussehen, die eigene Vereinbarungen mit den Reedern eingehen und daher von vorneherein rechtlich verantwortlich für die Übermittlung der Daten sind, während der Spediteur etwa nur die Disposition übernimmt.

Für die Spediteure bedeuten die Änderungen vor allem zusätzlichen Aufwand: Bei einem kurzfristigen Auftrag müssen sie etwa überprüfen, ob sie die zeitliche Vorgabe des Reeders zur Übermittlung der VGM einhalten können – diese planen nämlich danach ihre Stauliste für das Schiff. Dieser Zeitpunkt kann unter Umständen sogar zwei bis drei Tage vor Ablegen des Schiffs sein.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo
ab
1,88 Euro*pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf