Neue Mini-Serie: Von Fördermitteln profitieren: Geld für jeden

Neue Mini-Serie: Von Fördermitteln profitieren
Geld für jeden

Eines ist klar: Fördermittel für das Gütertransportgewerbe scheinen eine undurchsichtige Angelegenheit zu sein. Während die Töpfe der staatlichen De-minimis-Programme relativ eindeutig ausgewiesen sind, ist die Landschaft der ländereigenen und zweckgebundenen Finanzhilfen zergliedert und weitläufig.

Lkw und Pkw auf einer Autobahn
Foto: Alev Atas/ETM

"Einen schnellen Überblick über Förderprogramme gibt es nicht", erklärt Dr. Julia Körner, Geschäftsbereichsleiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Kiel. Die Landschaft sei zu heterogen. So haben etwa Unternehmen in Schleswig-Holstein bei Weitem nicht so viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen, wie die Kollegen in Bayern. Bundesweit gibt es der IHK zufolge 140 Förderprogramme.

Investitionsentscheidungen sollten nach Meinung von Michael Schmidt, Mitarbeiter der IHK Kiel, daher nicht unter der Voraussetzung getroffen werden, dass Geld zum Abrufen bereitliegt. Er rät, erst eine Ist-Analyse durchzuführen und sich dann über mögliche Finanzhilfen zu erkundigen.
Zur Undurchsichtigkeit des Förder-Dschungels kommt die Fristgerechtigkeit hinzu. Wenn eine Frist verstrichen ist, lässt sich der Deckel des Fördertopfes nicht nachträglich öffnen. "Unternehmer müssen diese Fristen im Blick behalten", sagt Bernd Moser, Geschäftsführer der Eutiner Spedition.

Das gilt insbesondere für das jährlich neu aufgelegte De-minimis-Programm. Diese Kleinstförderprogramme sollen den Wettbewerbsnachteil, den deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen im Vergleich zu ausländischen Mitbewerbern haben, ausgleichen. De-minimis gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen und umfasst fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Fördersatz pro Fahrzeug 2.000 Euro

Voraussetzung für den Antrag ist die Lizenz für den Transport von Gütern nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Der Fördersatz pro Fahrzeug beträgt 2.000 Euro. Für diesen Betrag kann der Unternehmer dann Maßnahmen gemäß dem entsprechenden Katalog  vornehmen.

"Es ist ganz wichtig, dass das Unternehmen die Anschaffungen nicht vor Antragstellung vornimmt", sagt Uwe Schmelter, Referatsleiter Grundsatz Zuwendungen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das hat rechtliche Gründe: Der Staat darf eine Zuwendung nur zahlen, wenn dadurch ein sogenannter Anreizeffekt entsteht. "Wir wollen keine Investitionen finanzieren, die der Unternehmer ohnehin vornehmen würde!", erklärt Schmelter.

Nach Zugang des Zuwendungsbescheides hat der Unternehmer fünf Monate Zeit, seine Investition zu tätigen. Die Anträge auf Auszahlung in Form von Rechnungen und Verwendungsnachweisen legt er dem BAG vor und erhält bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. "Einen kleinen Teil muss er selbst tragen – das hat auch etwas mit dem Anreizeffekt zu tun", erklärt der BAG-Experte.
Ausgeschöpft wurden diese in den vergangenen Jahren jedoch nicht. Laut Schmelter wurden im Jahr 2016 ungefähr 185 Millionen Euro ausgezahlt. "Bisher haben immer alle, die einen richtlinienkonformen Antrag gestellt haben, auch Zuwendungen erhalten", sagt Schmelter.

"Leider werden nicht alle Fördermittel abgerufen, da meist ältere Unternehmer und kleine Betriebe den administrativen Aufwand scheuen und sich so gar nicht erst mit dem Thema De-minimis-Förderung beschäftigen", sagt Speditionschef Moser, der auch Mitglied im Unternehmensverband Logistik (UVL) in Schleswig-Holstein ist. Der Zeitaufwand sei dabei die größte Hürde für Unternehmer. Uwe Schmelter vom BAG bestätigt das: "Der Antrag für De-minimis-Gelder ist sehr umfangreich – Unternehmen müssen sich dafür die notwendige Zeit nehmen."


Und einfach ist die Antragstellung auch nicht. Bereits der erste Schritt, das Herunterladen der Anträge von den Internetseiten des BAG, stellt manche Unternehmer vor ein Problem, ebenso das erneute Hochladen des ausgefüllten Dokuments. Vereinfachte Abläufe und postalische Antragstellung wären seine Vorschläge an die Gesetzgebung. Allerdings können auch Befugte – wie Verbände oder Berater – die Anträge stellen. Hier könnten Unternehmer also Hilfe finden.

De-minimis ist auf die Unternehmen der Güterverkehrsbranche zugeschnitten. Diese können grundsätzlich allerdings die gleiche finanzielle Unterstützung in Form von Fördermitteln, Bürgschaften oder zinslosen Darlehen beantragen wie Unternehmen anderer Branchen. Einzig die Finanzierung von Güterkraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist ausgeschlossen. Es sei denn, es gelten neue Abgasnormen – dann wiederum ist die Anschaffung von Neufahrzeugen mit Euro-7- oder Hybrid-Motoren förderfähig. Bis vor Kurzem förderte die KfW-Bankengruppe Neuanschaffungen von Lkw mit Euro-6-Motor mit einer Summe zwischen 3.000 und 5.000 Euro je nach Fahrzeug und dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Für die Fördermittel abseits von De-minimis gibt es eine ganz grundsätzliche Hürde: Vor jeder Antragstellung steht die Finanzzusage der Hausbank – egal, ob es um Nachfolge, Übernahme, Beratungsleistungen, den Bau neuer Lagerhallen, Bürgschaften oder Finanzmittelbedarf geht. Doch es gibt ein Problem: "Die Hausbank hat unter Umständen gar kein Interesse daran, dass der Kunde eine Förderbank mit ins Boot holt, die einen billigeren Zinssatz anbietet als die Hausbank selber", erklärt Bernd Moser. Hinzu komme die geringe Marge im Transportgewerbe – für viele Banken kein lohnendes Geschäft.

Das wird gefördert:


  • De-minimis: Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen, Hilfsmitteln zur Ladungssicherung, ergonomische Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen oder optimierten Reifen; personenbezogene Maßnahmen in Bezug auf zusätzliche Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahrer und Ladepersonal sowie Disponenten; Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wie Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen, Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen (DIN EN ISO 9001, 14001 und DIN EN 16258) sowie Kauf, Miete oder Leasing von Telematiksystemen. Höhe: 2.000 Euro pro Fahrzeug; Höchstbetrag pro Unternehmen 33.000 Euro; ausgezahlt werden 80 Prozent der Investitionssumme. Katalog erhältlich unter www.bag.bund.de unter Förderprogramme.Förderperiode: vom 9. Januar bis 2. Oktober 2017

 

  • KfW Förderprogramme im Bereich Nachfolgen & Gründen. Mehr unter www.kfw.de unter Förderprodukte (Inlandsförderung)

 

  • Förderprogramm der  EU-Kommission Mobilität und Transport, derzeit allerdings keine laufenden Programme.  https://ec.europa.eu/transport unter Facts & Fundings/Grants
  • Alle Förderprogramme im Überblick: www.foerderdatenbank.de (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)