Leiharbeit und Werkverträge: Gleicher Lohn für alle

Leiharbeit und Werkverträge
Gleicher Lohn für alle

Koalition vereinbart Equal Pay für Leiharbeiter nach neun Monaten und mehr Transparenz bei Werkverträgen.

Huettemann Logistik
Foto: Hüttemann Logistik

Als Durchbruch bezeichnete Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, die Einigung der Großen Koalition bei Leiharbeit und Werkverträgen. "Wir haben klar verabredet, dass wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit machen und keine Schlupflöcher mehr zulassen", sagte Nahles. So seien zum ersten Mal in der Geschichte Regelungen geschaffen, die durch Transparenz den Missbrauch bei Werkverträgen eindämmten.

Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV), hält die vereinbarten Änderungen für weitgehend vertretbar. Sehr wichtig sei die Streichung des bisherigen Kriterienkatalogs zu Werkverträgen. Die Regelungen zur Leiharbeit führten dagegen dazu, dass viele Betriebe eine befristete Arbeitnehmerüberlassung wirtschaftlich und organisatorisch nicht mehr angemessen nutzen könnten.

Kritik an Equal-Pay-Vorschrift

Abzulehnen sei insbesondere die vorgesehene Equal-Pay-Vorschrift, von der laut Koalitionskompromiss nur in den ersten neun Monaten durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Dies wird laut Huster im Ergebnis auch für Arbeitnehmer zu ineffektiven Rotationen führen. "Die vorgesehene Höchstüberlassungsdauer ist deutlich zu kurz bemessen für die Umsetzung komplexer Logistikprojekte", kritisiert Huster.

Andreas Wolf, Vice President und Geschäftsführer der Personaldienstleisters Con-Log Logistik und Consulting, einem Unternehmen der Elsen-Gruppe, sieht in dem Gesetzesentwurf keine nennenswerten Verbesserungen für die Leiharbeiter. "Der Gesetzesentwurf, dessen Schwerpunkt in der Beschränkung der bis dato unbefristeten Überlassung auf nunmehr 18 Monaten liegt, wird insofern aufgeweicht, als dass die Interessenverbände der Zeitarbeitsunternehmen mit den Gewerkschaften der Entleiher Ausnahmeregelungen vereinbaren können", sagt Wolf gegenüber trans aktuell.

"Diese Ausnahmeregelungen gibt es bereits seit November 2012 und zwar in Form der sogenannten Branchenzuschläge." Diese regeln laut Wolf einen stufenweisen Anstieg der Mitarbeiterlöhne bis auf maximal 90 Prozent des Lohnes der Stammbelegschaft des Entleihers. "Insofern ist die viel diskutierte Forderung des Equal Pay im Grunde bereits tägliche Praxis."


Laut Wolf beträgt zudem die durchschnittliche Überlassungsdauer von Leiharbeitern in Deutschland zwischen einem und vier Monaten. Entleiher, die in der Vergangenheit Leihpersonal länger beschäftigten, würden sich durch die Novellierung nicht davon abhalten lassen, einzelne Mitarbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, um sie im schlimmsten Fall vor Ablauf der 18-Monatsfrist wieder abzumelden.

"Die nach 18 Monaten übernommenen Leiharbeiter genießen überdies keinen Bestandsschutz. Das heißt, das Arbeitsverhältnis beim ehemaligen Leihbetrieb beginnt völlig neu, mit allen dazugehörigen Nachteilen, wie beispielsweise einer Probezeit ohne Kündigungsschutz." Laut Wolf machen Entleiher, die einem Leiharbeiter einen festen Arbeitsvertrag anbieten wollen, dies in der Regel schon nach wenigen Monaten.

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