In der "Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist die Einreiseanmeldung vorgeschrieben; mit Ausnahmen für Lkw-Fahrer. Kommen diese aber aus Hochinzidenz-Gebieten oder aus Gebieten mit Virusmutationen, gilt auch für sie die Pflicht für eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de.
Die Webseite war aber im Laufe dieser Woche massiv gestört - vermutlich aufgrund von Cyber-Angriffen. In dieser Zeit wurden die Einreiseanmeldungen in Papierform über eine Ersatzmitteilung abgewickelt, die in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht - hier der Link.
Zu Virusvarianten-Gebieten zählen etwa aktuell die Region Moselle in Frankreich, Tirol in Österreich, Tschechien und Großbritannien; Hochinzidenz-Gebiete sind etwa Estland, Slowenien oder Serbien.