Nachdem der Bundesverband eMobilität (BEM) Anfang Mai 2025 einen Insolvenzantrag gestellt hatte, ordnete das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 22. Mai 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der seit über 16 Jahren bestehende Interessenverband setzt sich für die Förderung der E-Mobilität ein und vertritt in diesem Rahmen aktuell noch rund 250 Mitglieder – Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Vereine, Verbände und Einzelpersonen.
Bundesverband eMobilität in der Krise
Die Krise des Vereins ist das Ergebnis eines Bündels an Ursachen: Auf der externen Seite haben die trübe gesamtwirtschaftliche Lage und die Schwierigkeiten für Unternehmen der E-Mobilität den Verband zunehmend belastet. Hinzu kamen interne Spannungen, die zu Irritationen bei der Mitgliederschaft geführt haben. Dies hatte wiederum Austritte, Kündigungen, Lagerbildungen und Probleme bei Beitragszahlungen zur Folge. „Wir bedauern die Einleitung des Insolvenzverfahrens, denn es markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in der Geschichte unseres Verbands. Rechtlich gesehen war es aber ein unvermeidbarer Schritt“, heißt es aus dem Vorstand.
BEM ist überschuldet und hat eine negative Prognose
Die Finanzplanung des Verbands wies zuletzt eine bilanzielle Überschuldung mit negativer Fortführungsprognose aus. Dementsprechend sah sich der Vorstand folgerichtig in der Pflicht, einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung zu stellen, heißt es seitens des Insolvenzverwalters.