Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt
Doppelte Lohnbuchhaltung fliegt auf

Dem Zoll ist in Karlsruhe ein Transportunternehmer ins Netz gegangen. Der hatte mittels doppelter Buchhaltung die Sozialversicherungsbeiträge geprellt. Jetzt wird es teuer – und eine Freiheitsstrafe gibt es obendrauf.

Zoll-Beamtin bei einer Kontrolle
Foto: Zoll

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 52-jährigen Transportunternehmer wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen“ rechtskräftig verurteilt. Der muss jetzt nicht nur den entstandenen Schaden begleichen. Das Gericht verhängte darüber hinaus auch eine Freiheitsstrafe, sodass der Mann jetzt als vorbestraft gilt.

Transportunternehmer nutzt in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen

Angestoßen wurden die Ermittlungen durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung, welche im Rahmen einer Betriebsprüfung des Unternehmens Unstimmigkeiten feststellte. Im nächsten Schritt trat der Karlsruher Zoll auf den Plan. Die weitere Prüfung und sich anschließende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Karlsruhe ergaben, dass der Inhaber der Firma seine Arbeitnehmenden in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen erfasste.

Unternehmer gibt bei Rentenversicherung niedrige Löhne an

„Dies hatte zur Folge, dass er zwar seinen Arbeitnehmern den vereinbarten Lohn auszahlte und ihnen die entsprechenden Abrechnungen aushändigte, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung jedoch vorgab, wesentlich geringere Löhne auszuzahlen und entsprechend veränderte Abrechnungen an diese übermittelte“, erklärt Alina Holm, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. Aufgedeckt wurde dieses Vorgehen durch zahlreiche Zeugenbefragungen und Durchsuchungen.

Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Transportunternehmer

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den 52-jährigen Transportunternehmer „wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner ordnete das Gericht an, dass der Unternehmer den entstandenen Schaden in Höhe von mehr als 64.000 Euro zu ersetzen hat.