Lkw-Fahrer sind sehr umworben von Speditionen. Für zahlreiche Transport- und Logistikbetriebe ist es daher interessant geworden, Mitarbeiter aus Drittstaaten zu beschäftigen. Dabei gelten jedoch einige Besonderheiten, worauf die IHK Region Stuttgart bei einer Veranstaltung hinwies.
Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt
Unproblematisch ist die Beschäftigung von EU-Ausländern. Hier gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Komplizierter gestaltet sich die Situation hingegen bei Drittstaatenangehörigen. Für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in Deutschland bedarf es für diese Mitarbeitergruppe eines Aufenthaltstitels, beispielsweise eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.
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