Ralf Grunert ist Messstellenüberprüfer in der Autobahnkanzlei. Die Messstellenüberprüfung ist ein elementarer Baustein der Arbeit unserer Kanzlei. Wir glauben daran, dass die allermeisten Ordnungswidrigkeiten nicht aus Spaß am Regelbruch oder aus Freude am schnellen Fahren begangen werden. Im Gegenteil: Fast jeder Fall ist individuell, ein Unikat sozusagen, und hat seinen nachvollziehbaren Grund. Er ist das Ergebnis des Zusammenspiels verschiedener individueller Umstände. Dabei spielt die Tatörtlichkeit eine große Rolle. Oft ist es sogar der Tatort, der das Vergehen ein Stück weit provoziert. In vielen Fällen zeigt uns die Tatortanalyse aber auch, dass gar keine Ordnungswidrigkeit begangen wurde oder oft genug nur mit einem Unrechtsgehalt, der jenseits dessen ist, was man jemandem vorwerfen kann. Um die Argumente dieser Kategorien im Gerichtssaal präsentieren zu können, arbeitet Ralf Grunert mit mir seit sieben Jahren Hand in Hand. Eine Vielzahl von Prozessen haben wir durch seine brillante Zuarbeit erfolgreich abgeschlossen.
Urteil hängt stark von der Richterpersönlichkeit ab
Aber der hier vorliegende Fall hat es in sich: Sven* soll innerorts, bei Tempo 30, satte 48 km/h gefahren sein. Die Richter sind bei innerörtlichen Verstößen mit Lkw meist besonders empfindlich. Meine Sekretärin hat mir daher als Vorbereitung auf den Termin den Namen des Richters bereits auf der Akte vermerkt. Das ist wichtig. Gib zehn Richtern eine Bußgeldsache und du bekommst mindestens fünf verschiedene Entscheidungen. Das Urteil oder der Inhalt des Beschlusses hängen stark von der Richterpersönlichkeit ab. Deswegen muss ich immer rechtzeitig vor der Verhandlung wissen, welcher Richter verhandelt, um mich darauf mental und argumentativ einzustellen. Eines steht fest: Am Messverfahren lässt sich bei dem Richter hier nichts rütteln. Das ist übrigens grundverschieden.
Während ein Teil der Richter in unserem Land beim Messverfahren "Foto mit Lasermessung" großzügige Rabatte gibt, halten andere – und das ist die Mehrheit – das Messverfahren für korrekt und reagieren ablehnend, wenn man versucht, diesbezüglich zu argumentieren. Aber Ralf Grunert hat noch etwas anderes auf Lager: Er war am Tatort und hat dort eine interessante Entdeckung gemacht. Das Tempo-30-Schild ist gekoppelt mit dem Gefahrenzeichen Fahrbahnverengung. Das heißt: Dort, wo sich die Fahrbahn wieder ausweitet und die Verengung beendet ist, darf der Fahrer innerorts wieder 50 km/h fahren.
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