Erbschaftssteuer: Neuer Entwurf wird heiß diskutiert

Erbschaftssteuer
Neuer Entwurf wird heiß diskutiert

Nach der Sommerpause befassen sich Bundestag und -rat mit der Neuvorlage des Gesetzes.

Lkw und Pkw auf einer Autobahn
Foto: Alev Atas/ETM

Für das Bundesverfassungsgericht ist die Sache eigentlich erledigt. Mit ihrem Urteil hatten im Dezember 2014 hatten die BVG-Richter klargestellt, dass "die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar" sei, und die Bundesregierung zur Nachbessdeerung aufgefordert. Nun liegt die neue Version auf dem Tisch. Für das Gercht ist damit der fall erst einmal abgeschlossen, "solange sich kein Bürger gegen das Gesetz wehrt", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit - wie beim ersten Mal, als es vom Bundesfinanzhof nach der Klage eines Bürgers zur konkreten Normenkontrolle aufgefordert wurde.

VDA fordert Nachbesserung

Als erster Verband hat VDA-Präsident Matthias Wissmann als Vertreter der Automobilindustrie  am selben Tag noch Korrekturbedarf angemeldet. Die Reform sei ein Kompromiss, teilt er darin mit. Er fordert eine Bedürfnisprüfung erst ab 100 Millionen Euro Betriebsvermögen, statt nun 26 Millionen, eine Lockerung der Kapitalbindung von 40 Jahren, und will offene Fragen beantwortet haben. Der Erbfall dürfe nicht zu Liquiditätsengpässen führen, warnt er, um Mittelstand zu schützen und Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen nicht zu gefährden.

Kleinstbetriebe bleiben von Erbschaftssteuer befreit

Im Details beinhaltet der Vorschlag von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) Änderungen für die folgenden drei Felder. Bei der Lohnsummenregelung will er künftig Betriebe bis drei Mitarbeiter von der Steuerschuld befreien, bis fünfzehn Beschäftigte soll eine flexible Lohnsummenregelung gelten, danach dann eine fixe.Beim begünstigten Vermögen soll jenes besteuert werden, das zu weniger als 50 Prozent dem Hauptzweck (land-/forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit) dient. Bei der Verschonungsprüfung schlägt Schäuble vor, Firmenerbschaften bis 26 Millionen Euro steuerfrei zu lassen, wenn der Betrieb mit gleicher Lohnsumme weitergeführt wird, bei höheren Summen wird der Bedarf auf Verschonung geprüft. Ein Nachlass ist möglich, wenn das verfügbare Vermögen nicht zur vollen Entrichtung der Steuer ausreicht. In Familienbetrieben mit bestimmten Kapitalbindungen kann die Freigrenze auf 52 Millionen Euro erhöht werden. Der Verschonungsabschlag soll 20 Prozent bei Erbschaften bis 116 Millionen Euro betragen.

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