"Die meisten Unfälle ereigneten sich während der Tätigkeit des Kuppelns beziehungsweise Be- und Entladens von Nutzfahrzeugen", teilt der DVR mit. Der DVR nimmt die alarmierenden Zahlen zum Anlass, um auf die in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehaltene Pflicht hinzuweisen, vor Verlassen des Fahrzeugs die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen zu betätigen. "Dies bedeutet vor allem, die Feststellbremse anzuziehen", erklärt die Organisation.
DVR fordert sich selbst aktivierende Feststellbremsen
Um das Risiko auszuschließen, dass sich der Transporter, Lkw oder Bus selbstständig macht und zur Gefahr wird, empfiehlt der DVR der Fahrzeugindustrie, Feststellbremsen einzubauen, die automatisch greifen, sobald der Fahrer den Fahrersitz verlässt. Eine reine Warnfunktion reiche nicht, heißt es
In einem von DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf unterzeichneten Beschluss heißt es ferner, dass Fahrer in Schulungen intensiv auf die Gefahrensituation durch wegrollende Fahrzeuge hingewiesen werden sollen. Die Handbremse dürfe nur zum Fahren gelöst werden. Sonderfunktionen, wie zum Beispiel für das Abschleppen oder den Betrieb in Waschstraßen, müssten aber weiterhin möglich sein.