Beschluss des OLG Stuttgart: Besser verzichten

Beschluss des OLG Stuttgart
Besser verzichten

Weiter unklare Rechtslage über die Nutzung von Dashcams.

Lkw und Pkw auf einer Autobahn
Foto: Alev Atas/ETM

Sind Videoaufnahmen vom laufenden Verkehr – etwa von Kamerasystemen oder Handys, die hinter der Frontscheibe angebracht sind – sowie deren Verwertung vor Gericht nun erlaubt oder nicht? Auch weiterhin gibt es beim Thema Dashcam keine Rechtsicherheit. Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem aktuellen Beschluss es für "grundsätzlich zulässig" erachtet, ein Video aus einer sogenannten Dashcam zu verwerten – jedenfalls bei der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten (Beschluss vom 4. Mai 2016, AZ.: 4 Ss 543/15). Sicher ist aber laut Rechtsexperten nur – dass nichts sicher ist.

Zwar handelt es sich bei dem Beschluss nach Angaben des OLG um die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Fragestellung, ob Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich zuzulassen sind. "Aber der Beschluss bringt nichts Neues, er bestätigt nur, was die Untergerichte und auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar sagen – dass es unbedingten Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber gibt", sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg.

Schutz der Persönlichkeitsrechte


Das Problem: Die Nutzung von Dashcam-Daten stellt nach §6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen) einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Verkehrsteilnehmer dar – so sehen es die Verwaltungsgerichte.

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