Kühlaggregate von Lkw sind in der Regel auf Kältemittel und Energie angewiesen. Das Kältemittel nimmt bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme auf und gibt sie bei höherer Temperatur und höherem Druck ab. Grundsätzlich lässt sich zwischen natürlichen und synthetischen Kältemitteln unterscheiden.
Natürliche Kältemittel wie Diethylether, Ammoniak oder Kohlenstoffdioxid haben den Vorteil, dass sie zumindest in der benötigten Menge nicht gravierend zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Der Haken: Sie sind teilweise gesundheitsschädlich, leicht entflammbar oder beides. Demgegenüber schädigen synthetische Kältemittel auf Basis von mit Brom oder Chlor halogenierten Kohlenwasserstoffen menschliche Organe nicht direkt und sind meist auch nicht brennbar. Dafür bauen sie die Ozonschicht stark ab, was wiederum Gesundheit und Umwelt schadet.
phase down - stufenweise Reduzierung
Wegen dieser klimaverändernden Wirkung unterliegen fluorierte Kohlenwasserstoffe internationalen Umweltabkommen (Kyoto-Protokoll und Montrealer Protokoll), deren verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Vorschriften in Kraft. Dazu gehört auch die sogenannte F-Gas-Verordnung.
Unter dem Schlagwort "phase down" schreibt die Verordnung für die kommenden Jahre beim Einsatz von fluorierten Kohlenwasserstoffen eine stufenweise Reduzierung vor. Ab Januar 2020 verbietet sie die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von 2.500 oder mehr. Das Kürzel GWP steht für "Global Warming Potential", also den klimaschädigenden Einfluss, den ein Treibhausgas ausübt.
Weitere zehn Jahre bis zum Januar 2030 von der Verordnung ausgenommen ist der Einsatz von recycelten fluorierten Kohlenwasserstoffen mit einem GWP-Wert von 2.500 oder mehr. Um darüber hinaus solche Emissionen einzudämmen, verfolgt die Verordnung drei Ziele: Die am Markt verfügbaren Mengen weitgehend zu beschränken, ihre Verwendung, sofern umweltverträglichere Alternativen vorhanden sind, komplett zu verbieten und gleichzeitig überall dort, wo solche Mittel noch zum Einsatz kommen, Dichtheitsprüfungen, Entsorgung und Kennzeichnung vorzuschreiben und zu regeln.
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