Es ist das Aufregerthema der vergangenen Jahre: die Fahrverbote in Innenstädten. So dürfen in Stuttgart bereits seit Anfang dieses Jahres Fahrzeuge der Schadstoffklassen 4 und schlechter nicht mehr in die Innenstadt einfahren. Demnächst sind in Stuttgart voraussichtlich auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 von den Fahrverboten betroffen. Auch andere Städte wie Hamburg oder Darmstadt sind inzwischen nachgezogen und haben zumindest einige Straßenzüge gesperrt. Das Ziel der zonen- und streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen: Der Anteil von Stickstoffdioxid in der Luft soll verringert werden.
Deutsche Umwelthilfe fordert Fahrverbote für den Lieferverkehr
So waren nach Angaben des Bundesumweltministeriums im vergangenen Jahr in 57 Städten Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen. Und das Ministerium stellt fest: „Wesentliche Ursache dafür sind die Emissionen der Dieselfahrzeuge.“Bisher sind Ausnahmen für den geschäftsmäßigen Lieferverkehr üblich, wenn Fahrverbote verhängt werden. Kann es sein, dass irgendwann auch Lieferfahrzeuge nicht mehr in die Innenstädte einfahren dürfen? Das Bundesumweltministerium hält dies für möglich. „Die zuständigen Landesbehörden können ein zusätzliches Verkehrsverbot erlassen, das zum Beispiel streckenbezogen ist. Dies könnte dann auch Lieferfahrzeuge betreffen, sofern diese nicht nachgerüstet sind“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Die Deutsche Umwelthilfe hält dies für zwingend nötig und fordert bereits entsprechende Fahrverbote für den Lieferverkehr. Ob auch in anderen Städten Verkehrsverbote erforderlich werden, entscheiden demnächst die zuständigen Behörden und Gerichte. Vielerorts sind Verfahren anhängig.
Aachen: Ob es in Aachen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommt, ist derzeit offen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden: Der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb überarbeiten.
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