Es ist das Aufregerthema der vergangenen Jahre: die Fahrverbote in Innenstädten. So dürfen in Stuttgart bereits seit Anfang dieses Jahres Fahrzeuge der Schadstoffklassen 4 und schlechter nicht mehr in die Innenstadt einfahren. Demnächst sind in Stuttgart voraussichtlich auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 von den Fahrverboten betroffen. Auch andere Städte wie Hamburg oder Darmstadt sind inzwischen nachgezogen und haben zumindest einige Straßenzüge gesperrt. Das Ziel der zonen- und streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen: Der Anteil von Stickstoffdioxid in der Luft soll verringert werden.
Deutsche Umwelthilfe fordert Fahrverbote für den Lieferverkehr
So waren nach Angaben des Bundesumweltministeriums im vergangenen Jahr in 57 Städten Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen. Und das Ministerium stellt fest: „Wesentliche Ursache dafür sind die Emissionen der Dieselfahrzeuge.“Bisher sind Ausnahmen für den geschäftsmäßigen Lieferverkehr üblich, wenn Fahrverbote verhängt werden. Kann es sein, dass irgendwann auch Lieferfahrzeuge nicht mehr in die Innenstädte einfahren dürfen? Das Bundesumweltministerium hält dies für möglich. „Die zuständigen Landesbehörden können ein zusätzliches Verkehrsverbot erlassen, das zum Beispiel streckenbezogen ist. Dies könnte dann auch Lieferfahrzeuge betreffen, sofern diese nicht nachgerüstet sind“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Die Deutsche Umwelthilfe hält dies für zwingend nötig und fordert bereits entsprechende Fahrverbote für den Lieferverkehr. Ob auch in anderen Städten Verkehrsverbote erforderlich werden, entscheiden demnächst die zuständigen Behörden und Gerichte. Vielerorts sind Verfahren anhängig.
Aachen: Ob es in Aachen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommt, ist derzeit offen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden: Der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb überarbeiten.
Berlin: In der Hauptstadt gibt es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro 5. Betroffen sind acht Straßenabschnitte in Mitte und Neukölln mit einer Gesamtlänge von knapp drei Kilometern. Insgesamt umfasst das Berliner Straßennetz gut 5.400 Kilometer. Beschlossen wurde der Luftreinhalteplan am 23. Juli 2019. Verantwortlich für die Aufstellung der Schilder sind die Bezirke. Da die Schilder jedoch Sonderanfertigungen sind, die zudem besonders windstabil im Boden verankert sein müssen, dauert die Installation derzeit an. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass die Bezirke in Kürze damit fertig sind.
Bonn: Es gelten Fahrverbote auf den Straßen Belderberg (bis einschließlich Euro 4) und Reuterstraße (einschließlich Euro 5) seit dem 1. April 2019. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da das Land NRW Berufung eingelegt hat. Die Verhandlung ist noch nicht terminiert.
Darmstadt: Fahrverbote gelten bereits seit dem 1. Juni 2019 auf der Hügelstraße (Diesel Euro 5 und Benzin Euro 2) und auf der Heinrichstraße (Diesel Euro 5 und Benzin Euro 2).Die Fahrverbote sind rechtskräftig.
Essen: In Essen gelten im Moment keine Fahrverbote für Diesel- oder ältere Benzinfahrzeuge. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15. November 2018 zwar eine Entscheidung für Fahrverbote in Essen getroffen. Derzeit läuft allerdings ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Frankfurt: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschließlich Euro 4 und Benziner einschließlich Euro 2 sollten bereits seit dem 1. Februar 2019 in der bisherigen Umweltzone gelten. Eine Ausdehnung der Fahrverbote auf Dieselfahrzeuge Euro 5 war ab 1. September 2019 geplant. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da das Land Hessen Berufung eingelegt hat. Die Berufung wird am 10. und 11. Dezember 2019 verhandelt.
Gelsenkirchen: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschließlich Euro 5 und Benzinfahrzeuge einschließlich Euro 2 sollten bereits ab dem 1. Juli 2019 gelten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn das Land NRW hat Berufung eingelegt. Die Verhandlung ist noch nicht terminiert.
Hamburg: Dieselfahrverbote gibt es für die Max-Brauer-Allee und die Stresemannstraße.Betroffen sind Fahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro 5. Ausnahmen gibt es unter anderem für Anlieger und Lieferanten.
Köln: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Köln hat der Deutschen Umwelthilfe recht gegeben, wonach die bisherige Luftreinhaltung unzureichend ist. Das OVG hat allerdings nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden muss. Seit 22. August 2019 gilt in weiten Teilen der Innenstadt ein Durchfahrtsverbot für Lkw von mehr als 7,5 Tonnen. Der Lieferverkehr ist ausgenommen.

Mainz: In Mainz sind vorerst keine Fahrverbote zu erwarten. Die Stadt ist zuversichtlich, den Wert perspektivisch unter den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft senken zu können.
München: Trotz gerichtlicher Vorgaben nehmen die Behörden keine Fahrverbote in den Luftreinhalteplan auf. Die Luftqualität habe sich verbessert, argumentiert die bayerische Staatsregierung. Zudem stießen Busse und Bahnen in München zunehmend an ihre Grenzen, heißt es.
Stuttgart: Seit dem 1. Januar 2019 gelten Dieselfahrverbote für Euro-4-Fahrzeuge in der gesamten Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Laut Verwaltungsgericht Stuttgart sind Dieselfahrverbote außerdem für Euro-5-Fahrzeuge in der gesamten Umweltzone notwendig. Die Einführung dieser Fahrverbote ist für das Jahr 2020 zu erwarten.