Recht aktuell: Überbreite trotz Genehmigung

Recht aktuell
Überbreite trotz Genehmigung

Bei einer Kontrolle wurde ein Lkw beanstandet, weil er trotz einer vorliegenden Genehmigung zu breit war. Grund waren die geladenen Betonplatten und die deshalb überstehenden Ratschen der Gurte.

Recht aktuell (Verkehrsrecht), FF 5/2022
Foto: Privat - Nur EINMALIGE VERWENDUNG im FF 5/2022

Die Verkehrskontrolle des BAG, in die Norbert Zimmermann (Name geändert) am 8. Februar 2022 auf der A 3 bei Medenbach geraten war, zeigt ein Problem auf, das Norbert täglich in eine erhebliche Zwickmühle bringt. Er hat, kurz gesagt, mit dem falschen Lkw einen Transport durchgeführt, den der Verlader so gar nicht hätte aus dem Werk lassen dürfen.

Norbert fährt regelmäßig Betonplatten mit unterschiedlichen Maßen auf einem offenen Auflieger zu Baustellen. Es liegt eine Ausnahmegenehmigung für drei Meter vor. Die hält er auch ein. Das Problem, weswegen ihn die Kontrolleure des BAG angehalten haben und den Lkw zunächst stilllegen wollten, sind die Ratschen der Gurte, mit denen er die Ladung vorschriftsmäßig gesichert hat. Er durfte zwar weiterfahren, aber da laut seiner Aussage ein Kontrollbericht geschrieben wurde, erwartet ihn – in der Regel nach vier bis sechs Wochen – ein Bußgeldbescheid. Einstieg in die Materie sind der Paragraf 22 StVO und Paragraf 32 StVZO. Danach dürfen Fahrzeuge selbst nicht breiter sein als 2,55 Meter. Dies gilt nach Paragraf 22 StVO auch dann, wenn sie beladen sind. Wenn die Ladung selbst nun bereits 2,55 Meter hat und das Ganze noch gesichert werden muss, entsteht formal gesehen eine Überbreite. Das Thema ist auch bekannt beim Transport von überlanger, ungeteilter Ladung, die bei geöffneten Heckportalen nach hinten hinausragt. Werden die Tore seitlich am Auflieger befestigt, so ist der Auflieger zu breit.

Zwickmühle für den Fahrer

In Tat, so hat es Norbert der Redaktion geschrieben, hatte der Auflieger mit den Ratschen eine Breite von 3,14 Metern. "Wir als Fahrer können die Betonplatten nur gurten, doch wenn die Ratschen dazuzählen, sind wir täglich zu breit. Und es fahren ja alle in ganz Deutschland so aus den Werken raus. Mit Ketten oder Draht zu sichern, ist uns allerdings vom Werk verboten, da es die Platten beschädigt. Als Fahrer stecke ich jeden Tag in der Zwickmühle, da meine Firma die Transporte ja annimmt. Entweder ich kündige die Stelle oder ich riskiere jedes Mal ein Bußgeld." – "Hier gibt es drei Möglichkeiten", sagt Anwalt Matthias Pfitzenmaier. "Wird lediglich eine überbreite Ladung bebußt, so fallen 20 Euro an. Ist das Fahrzeug selber zu breit, kommen bereits 60 Euro und ein Punkt auf den Fahrer zu. Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor und ist das Fahrzeug trotzdem zu breit, so sind es 70 Euro und ein Punkt."

In der Tat müsste für einen regelkonformen Transport gemäß den Paragrafen 22 StVO und 70 StVZO hier ein für den Schwertransport geeignetes Fahrzeug eingesetzt werden. Das aber würde die Kosten für den Transport in die Höhe treiben. Allerdings sind für den vorschriftsmäßigen Transport neben dem Fahrer auch der Unternehmer sowie der Verlader verantwortlich. Das Problem kann also nur im Werk selbst gelöst werden.