Rauchverbot in den Niederlanden: Heißer Qualm

Rauchverbot in den Niederlanden
Heißer Qualm

Eine Meldung des niederländischen Unternehmerverbands TLN zum neuen Rauchverbot in den Niederlanden seit Anfang Januar sorgte in sozialen Medien bei manchen deutschen Lkw-Fahrern für Aufregung.

Heißer Qualm
Foto: privat

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte bereits am 30. Dezember 2021 über seine sozialen Medien eine Meldung des niederländischen Unternehmerverbands Transport en Logistiek Nederland (TLN) veröffentlicht. Darin heißt es: "Wie der niederländische Verband TLN bestätigt, wird am 01.01.2022 in den Niederlanden ein Rauchverbot in den Kabinen aller gewerblichen Fahrzeuge in Kraft treten, also auch in Lkw." Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird. Dagegen soll das Verbot auch auf im Ausland angestellte Fahrer Anwendung finden, "sobald diese auf niederländischem Territorium tätig werden".

Weiter warnt der BGL: "Auch wenn diese Formulierung nach Auffassung von TLN die Interpretation erlauben würde, dass ausländische Fahrer dem Verbot nur dann unterliegen, wenn sie nach den Niederlanden ‚entsandt‘ sind, empfiehlt TLN angesichts der uneindeutigen Formulierung und der erheblichen Bußgelder bei Nichtbeachtung (ab 450 Euro bis maximal 450.000 Euro!), dass auch ausländische Fahrer das Rauchverbot in der Kabine stets beachten, wenn sie in den Niederlanden unterwegs sind."

Lkw-Fahrer kommentieren "Eingriff in ihre Freiheit"

In der Folge kommentierten viele deutsche Lkw-Fahrer diesen "Eingriff in ihre Freiheit" auf Facebook. Sogar von der Verweigerung der Lkw-Touren ins Nachbarland war die Rede. Auf Rückfrage des FERNFAHRER zeigte sich TLN davon überrascht. Dort ist man der Auffassung, die Regelung sei von den zuständigen Behörden kaum zu kontrollieren. Die hätten zudem Wichtigeres zu tun.

"Eine Kontrolle ist in der Tat schwierig, wenn es zum allgemeinen Rauchverbot wird", sagt auch Harry Binhammer. Dennoch gelte ab der Grenze das niederländische Recht. "Man kann einen Fahrer eigentlich nur auf ‚frischer‘ Tat erwischen oder eventuell per Videoüberwachung. Der Arbeitgeber muss auch darauf hinweisen, dass es in dem Lkw ein Rauchverbot gibt. Dann muss sich der Arbeitnehmer, also hier der Fahrer, daran halten. Auch jetzt schon."

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