Positive Effekte der neuen Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Positive Effekte der neuen Entsenderichtlinie
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" heißt es mit dem Inkrafttreten der Entsenderichtlinie. Davon können unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Fahrer profitieren.

Mindestlohn Münze Scheine Geld FF 4/22 Recht aktuell Pfitze
Foto: 123 RF / bartsup

Die ersten "Grenzerfahrungen", nachdem alle Lkw-Fahrer seit dem 2. Februar 2022 ihren Grenzübertritt im digitalen Tacho dokumentieren müssen, haben wir im Brennpunkt ab Seite 64 beschrieben. Der Grund dahinter: Mit dem Inkrafttreten der neuen Entsenderichtlinie im Rahmen der zweiten Stufe des Mobilitätspaketes 1 gilt fortan für alle europäischen Lkw-Fahrer der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Es ist kein Geheimnis, dass dabei in erster Linie die Fahrer der osteuropäischen Frachtführer gemeint sind, die seit Jahren mit einer Kombination aus ihrem niedrigen nationalen Mindestlohn und hohen Auslandsspesen in Westeuropa Transporte durchführen und so im Wettbewerb des internationalen Güterverkehrs deutlich günstigere Preise anbieten können als etwa deutsche Unternehmen mit höheren Lohnkosten und Sozialabgaben. Das wird nun zumindest angeglichen.

Reine Transitverkehre von der Entsendung ausgenommen

Für osteuropäische Fahrer und ihre Arbeitgeber bedeutet es, dass sie für jede Stunde, die sie in einem anderen Land eine Beförderung durchführen, mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn bekommen beziehungsweise zahlen müssen. Der beträgt in Deutschland 9,84 Euro, ab Juli 10,84 Euro. Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung soll er im Herbst auf 12 Euro erhöht werden.

Doch ganz so einfach ist es leider doch nicht. Denn reine Transitverkehre sind grundsätzlich von der Entsendung ausgenommen. Ebenso reine bilaterale Transporte, wenn also etwa ein polnischer Frachtführer eine Ladung von Polen nach Deutschland bringt und von dort mit einer Ladung gleich wieder nach Polen zurückfährt. Definitiv betroffen sind die Kabotagetransporte. Die Arbeitgeber müssen vor Beginn einer Tour alle relevanten Daten in das Standardformular der öffentlichen Schnittstelle des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) übermitteln. Da die EU-Kommission die entsprechende Durchführungsverordnung 2021/2179 viel zu spät veröffentlicht hat, hapert es nun noch an der wirksamen Kontrolle. Auch die manuelle Eingabe ist nur ein Übergang, bis der intelligente Tacho der zweiten Version ab August 2023 diese Daten automatisch aufzeichnet. Bei VDO etwa werden dann alle aktuellen europäischen Tarif- oder Mindestlöhne im Tacho hinterlegt sein.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo
ab
1,88 Euro*pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf