Gefälschter Führerschein: Wenn der Lappen plötzlich weg ist

Gefälschter Führerschein
Wenn der Lappen plötzlich weg ist

Bei einer Polizeikontrolle flog ein deutscher Lkw-Fahrer mit einem gefälschten Führerschein aus Belgien auf. Die Folge: zwei Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Foto: Jan Bergrath

Die zweitägige Sonderkontrolle der Polizei Mitte Mai im Märkischen Kreis in NRW zeigte einmal mehr, wie wichtig es ist, den Schwerverkehr nie aus den Augen zu lassen. Besonders auffällig war laut einer Meldung ein deutscher Fahrer aus Bayern, der den Beamten dabei einen gefälschten belgischen Führerschein aushändigte. "Fährt ein Fahrer mit einem illegal erworbenen Führerschein oder mit einem gefälschten Führerschein, ist dies eine Urkundenfälschung und strafbar", so Matthias Pfitzenmaier. "Das sind zwei Straftaten, die in Tateinheit gewertet werden. Das schwerere Delikt ist die Urkundenfälschung, die Strafe wird um einen vom Gericht festzusetzenden Bruchteil für das Fahren ohne Fahrerlaubnis erhöht."

Immer wieder gibt es im Netz Meldungen, dass vor allem Fahrer aus Osteuropa mit gefälschten Führerscheinen ertappt werden. Die Gründe, warum ein deutscher Lkw-Fahrer seinen Führerschein einbüßt, sind vielfältig. Die geringste Einschränkung für einen Fahrer besteht dann, wenn er im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder im Rahmen eines Strafverfahrens nur zu einem Fahrverbot verurteilt wird. Dann muss er für die Dauer des Fahrverbots seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben und darf kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. "Tut er dies doch, begeht er ein Fahren ohne Fahrerlaubnis", warnt Pfitzenmaier. "Bei einem bloßen Fahrverbot wird nach Ablauf der Fahrverbotsdauer, die zwischen einem und sechs Monaten liegt, der Führerschein wieder an den Betroffenen herausgegeben. Es gibt keine weiteren Maßnahmen gegen den Betroffenen."

Was passiert, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde?

Anders verhält es sich in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dies erfolgt bei bestimmten Verkehrsstraftaten, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, wegen einer Straßenverkehrsgefährdung oder ähnlich schwerwiegender Delikte. Dann wird nicht nur der Führerschein einbehalten, sondern die Rechtsgrundlage dessen, also die Fahrerlaubnis entzogen. In aller Regel gibt es dann eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von mindestens sechs Monaten. Bei einem Ersttäter, dem die Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat entzogen wurde, liegen die Sperrfristen für die Wiedererteilung oft zwischen neun und dreizehn Monaten. Dies ist jedoch nach Delikt und nach Staatsanwaltschaft, in deren räumlichem Bereich die Straftat passiert, unterschiedlich.

Ein Führerschein, der in Deutschland entzogen wurde, kann auch legal im Ausland neu erworben werden. Dies insbesondere dann, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen für mehr als 185 Tage ins Ausland verlagert, keine (deutsche) noch laufende Sperrfrist für die Wiedererteilung besteht und der Betroffene dann im Ausland die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß neu beantragt und erhält. "Hier gilt der Anerkennungsgrundsatz, dass eine solche, legal nach den Vorschriften des Ausstellerlandes erteilte Fahrerlaubnis auch in Deutschland respektiert werden muss."