Fehler mit Punktefolge Rückwärts in den Kreisverkehr Besondere Tatumstände Verbot der Doppelbestrafung

Überhöhte Geschwindigkeit
Bußgeldbescheid weist inhaltliche Fehler auf

Nils wird unterstellt, auf der Bundesstraße zu schnell gefahren zu sein. Dabei befand er sich doch auf der Autobahn. Und noch andere Ungereimtheiten finden sich in der Akte.

Verkehr
Foto: Thomas Küppers

Nils lenkt seinen Lkw Kurve um Kurve durch die Berge. Rechts weidende Kühe, links ein idyllisches Bergwerk. Tolle Bilder! Aber innerorts, auch an vielen Häuserwänden, Riesenplakate, die zu einer langsamen Ortsdurchfahrt mahnen. Sie schreien geradezu. Verständlich, aber im Ton nicht gerade freundlich. Nils fühlt sich selbst ein wenig angegriffen. Die beklemmenden Ortsdurchfahrten ziehen sich. Die Bundesstraße dazwischen ist über weite Strecken jetzt auch auf Nils’ Seite zweispurig ausgebaut. Rechts am Straßenrand hantieren Polizeibeamte gerade an einem röhrenartigen Messgerät.

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Bei einem kurzen Ausflug zur Strecke, die Nils gefahren ist, wird klar: Zu der Uhrzeit, zu der er zu schnell gewesen sein soll, war er auf der Autobahn – und durfte dort die üblichen 80 km/h fahren.

Die Tatvorwürfe können nicht stimmen

Ich lasse mir nichts zu Schulden kommen, denkt sich Nils. Hier wurde er nämlich schon einmal geblitzt. Mittlerweile weiß er, dass zwei Spuren und eine Mittelleitplanke allein noch keine Kraftfahrtstraße machen. Gemächlich fährt er weiter. Er hat aus seinem früheren Fehler gelernt und fährt konsequent Tempo 60. Er wundert sich nicht darüber, dass geschätzt jeder zehnte Pkw-Fahrer von hinten mit Lichthupe auf ihn zugerast kommt. So ist das also, grübelt er: "Fährst du mit 60, lebst du gefährlich." Er kommt an einem links von der Straße gelegenen idyllischen Waldschwimmbad vorbei. Er denkt an seinen Sohnemann Jan. Der hat gestern fünf Schwimmzüge gemacht, ohne den Boden zu berühren. Das hat seine Frau Heike ihm am Telefon erzählt. Sein Job fühlt sich in solchen Momenten traurig an. Andere können nach der Arbeit mit der Familie noch schwimmen gehen. Plötzlich wird Nils aus seinen Gedanken gerissen. Verkehrskontrolle. Das BAG hat ihn am Wickel. Alles geht ruckzuck. Bei den Lenkzeiten gibt’s nichts zu meckern. Aber danach hat der Beamte auch gar nicht geguckt.

Die Geschwindigkeiten sind es, auf die er ganz genau schaut. Und da scheint er wundersamer Weise fündig zu werden. "Bin ich zu langsam gefahren?", fragt Nils. Der Beamte grinst und erklärt nur kurz, dass das jetzt alles schriftlich läuft. "Wenn du die Regeln einhältst, lebst du gefährlich", grummelt Nils dem Beamten hinterher. Der grinst und Nils ist sich sicher, dass er in Wirklichkeit nichts gefunden haben kann. Er verbucht das Ganze als Fake, hakt es ab und denkt nicht mehr dran. Fast drei Monate passiert nichts. Kurz vor der Verjährung stört der Bußgeldbescheid die familiäre Ruhe. Nils hat gerade eine Woche frei und genießt die Zeit gemeinsam mit Frau und Kind. Er überfliegt das mehrseitige Papier. Drei Geschwindigkeitsverstöße werden ihm vorgeworfen. Nils ist verärgert. Die Tatvorwürfe können nicht stimmen. Das kann alles nicht sein. Er sucht meine Handynummer raus. Klare Ansage von mir: "Eintüten, zu mir schicken. Nicht mehr dran denken, Urlaub nicht versauen lassen. Ich kümmere mich!" Ich lege sofort Einspruch ein, außerdem fordere ich die Ermittlungsakte an. Die kommt schnell – und langsam entsteht für mich ein Bild.

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