Fahrer vor Gericht: Ungebremst ins Heck

Fahrer vor Gericht
Ungebremst ins Heck

Ungebremst fuhr ein Pkw-Fahrer unter Manfreds Aufliegerheck. Der Fall gibt Rätsel auf – doch Tote kann man nicht mehr fragen.

Autobahn, Verkehr, Lkw, Pkw, Autofahrer, Auffahren, Autobahnkanzlei FF 9/2023
Foto: Thomas Küppers

Manfreds* Chef nahm in seinem Auftrag mit der Autobahnkanzlei Kontakt auf. Sein Fahrer hatte Post von der Polizei bekommen. Der Tatvorwurf war dramatisch. Ihm wurde vorgeworfen, fahrlässig für die Tötung eines Autofahrers verantwortlich zu sein.

Manfred, ein erfahrener Fernfahrer – ohne jeden Punkt, großgewachsen und blitzgescheit, stand mit seinem Lkw auf einem Parkplatz in Franken. Nachdem er seine Pause beendet hatte, fuhr er auf den Beschleunigungsstreifen. Er schaute in den linken Außenspiegel, beide Fahrstreifen waren frei. Er setzte seinen linken Blinker und zog auf die rechte Fahrspur. Plötzlich knallte es. Er merkte einen Aufprall. Er lenkte seinen Lkw sofort nach rechts auf den Standstreifen, hielt an, stieg aus, lief an das Heck seines Fahrzeuges und konnte nicht glauben was er sah. Ein Pkw war frontal unter seinen Auflieger geknallt.

Nur noch die Rückbank des Pkw intakt

Die Frontpartie steckte vollkommen unter dem Auflieger. Von der Fahrgastzelle war nur der Bereich der Rückbank intakt. Manfred zitterte am ganzen Körper. Er konnte die Verzweiflungstränen nicht unterdrücken. Er rief die Polizei. Er konnte nicht verstehen, was er da sah. Er kann bis heute noch nicht verstehen, was an diesem Tag passiert ist. Fragen konnte er den Pkw-Fahrer nicht mehr. Strafverteidiger Bert Hüttemann übernahm die Sache in unserer Kanzlei. Er hat schon mehrere Fälle erfolgreich übernommen, in denen es um derartige Tatvorwürfe ging. Aber dieser Fall hatte es in sich und gab ein großes Rätsel auf. Wir haben zunächst das Nötige veranlasst, Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und uns die Unfallörtlichkeit angeschaut.

Die Polizei hatte ein verkehrsanalytisches Gutachten erstellt. Die Staatsanwaltschaft beantragte gnadenlos den Erlass eines Strafbefehls. Den lehnte die zuständige Richterin des Amtsgerichts in Franken ab. Sie bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Manfred sollte also "der Prozess gemacht werden". Er soll verantwortlich für den Tod eines Menschen sein. Dieser Vorwurf traf ihn natürlich sehr. Im Verhandlungstermin zitterte er am ganzen Körper. Er war aufgeregt und brachte keinen klaren Satz heraus. Rechtsanwalt Hüttemann äußerte sich für ihn. Manfred trifft keine Verantwortung für den schicksalshaften Tod des Autofahrers. Manfred hatte in den Rückspiegel geschaut und kein Fahrzeug gesehen, führte der Strafverteidiger aus. Die Autobahn verlief auf Höhe des Parkplatzes in einer leichten Rechtskurve.

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