Autobahnkanzlei: Kontrolle ist besser

Autobahnkanzlei: Lkw-Fahrer vor Gericht
Kontrolle ist besser

Indem er sich bei der Anzeige gegen Markus ganz auf den Wiegeschein eines Unbekannten verlässt, wiegt sich ein Polizeibeamter in falscher Sicherheit – wie sich in der nachfolgenden Gerichtsverhandlung zeigt.

Waage, Lkw wiegen
Foto: ETM-Archiv

Markus* ist Fernfahrer mit Leib und Seele. An einem ganz normalen Tag soll er Ware transportieren, das Fahrzeug wird, wie so oft, nicht von ihm selbst, sondern von Lagerpersonal beladen. Die integrierte Waage zeigt keinen auffälligen Wert. Ob sie nicht richtig funktioniert hat oder ob das Fahrzeug samt Anhänger ungünstig stand – wir wissen es nicht. Jedenfalls gab es keinen Hinweis auf eine Überladung.

Auch während der Fahrt fällt Markus nichts auf. Kein schwerfälliges Fahrverhalten, keine Auffälligkeit am Berg. Alles läuft wie gewohnt. Beim Empfänger angekommen, soll entladen werden, doch dort wird er verwogen. Und wie es in dieser Firma üblich ist: Liegt eine Überladung vor, wird sofort die Polizei gerufen.

13 Prozent soll die Überladung betragen haben. Markus versteht die Welt nicht mehr. Er meint, das würde doch keinen Sinn ergeben. Gerade bei dieser Firma, bei der man genau weiß, dass sofort Anzeige erstattet wird. Die Ladung sah für ihn auch absolut in Ordnung aus, und er ist erfahren. Es ist nun mal schwierig, das genaue Gewicht bei diesem Ladegut abzuschätzen, aber in diesem Fall war für ihn nichts erkennbar.

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