Be- und Entladeverbot in Spanien

Was ist erlaubt?
Be- und Entladeverbot in Spanien

Am 2. September trat in Spanien ein neues Gesetz in Kraft. Lkw-Fahrer, auch aus Deutschland, dürfen ihr Fahrzeug nicht mehr selbst be- und entladen. Allerdings gibt es sehr viele Ausnahmen.

Be- und Entladeverbot in Spanien

Das neue spanische Gesetz hatte für den Lkw-Fahrer Ralf Kalabis-Schick, 50, aus Marburg schon vor dem Inkrafttreten am 2. September positive Auswirkungen. Für Rochow & Fröder aus Hüttenberg fährt Ralf mit seinem Actros 1863 Kühlzug alle 14 Tage Rundläufe mit ADR-Gütern zu Abladestellen in Frankreich, Spanien und Portugal und lädt bei Murcia Babynahrung für Deutschland zurück. "In Spanien haben wir nichts mehr mit dem Be- und Entladen zu tun", sagt Ralf. "Jetzt in der Hitze bekommen wir beim Kunden auch eine Flasche Wasser und haben tatsächlich Pause."

Basis ist Gesetz von 1987

Die rechtliche Änderung unter der laufenden Nummer 3/2022 betrifft im Konkreten das Gesetz über die Organisation des Landverkehrs vom 30. Juli 1987. Um den spanischen Be- und Entladezentren die Möglichkeit zu geben, das für diese Aufgaben erforderliche Personal wie Lagerarbeiter oder Gabelstaplerfahrer einzustellen und auszubilden, sah das Gesetz eine sechsmonatige Frist für sein Inkrafttreten vor, die der in Portugal geltenden Regelung entspricht.

"Tatsächlich greift das Gesetz eine historische, auf Sicherheitsgründen beruhende Forderung der spanischen Spediteursverbände auf", wie es der spanische Lkw-Fahrer Juan Pedro Rosales aus Freiburg, Mitglied der Kraftfahrerkreise, für FERNFAHRER aus dem Gesetz übersetzt hat, "die in der Europäischen Union ein Novum darstellt, da sie mit Ausnahme von Portugal, wo sie letztes Jahr in begrenzterer Form verabschiedet wurde, in keinem anderen europäischen Land geregelt ist. So wird in Artikel 1, Punkt 11 des Gesetzes für Fahrer von Lastkraftwagen mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern und einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ein Verbot festgelegt, an der Be- und Entladung von Gütern und deren Trägern, Verpackungen, Containern oder Kisten mitzuwirken."

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