Schnee- und Eisplatten auf Lkw-Dächern sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein massives Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn sich während der Fahrt Eisplatten von Trailern oder Aufliegern lösen und nachfolgende Fahrzeuge treffen. Die Folgen reichen von beschädigten Windschutzscheiben bis hin zu schweren Unfällen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wer mit einem vereisten Lkw-Aufbau unterwegs ist, verstößt gegen geltendes Verkehrsrecht – und riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.
StVO § 23: Nur verkehrssichere Fahrzeuge dürfen auf die Straße
Rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach darf ein Fahrzeug nur geführt werden, wenn es sich in verkehrssicherem Zustand befindet. Dazu gehört ausdrücklich, dass vom Fahrzeug keine vermeidbaren Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Schnee- und Eisansammlungen auf Lkw-Dächern gelten juristisch als solche vermeidbaren Gefahren. Verkehrsexperten, Sachverständigenorganisationen wie DEKRA sowie der ADAC weisen seit Jahren darauf hin, dass Fahrer verpflichtet sind, Aufbauten vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis zu befreien.
Besonders gefährlich für den nachfolgenden Verkehr
Vor allem bei höheren Geschwindigkeiten können sich Eisplatten lösen und mit enormer Wucht auf nachfolgende Fahrzeuge treffen. Typische Folgen sind:
- zerborstene Windschutzscheiben
- riskante Ausweichmanöver
- schwere Sach- und Personenschäden
Polizei und Verkehrsbehörden warnen regelmäßig vor dieser Gefahr – insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen. Im gewerblichen Güterverkehr verschärft sich das Risiko zusätzlich: Lkw sind hoch gebaut, die Eislasten erheblich und für Fahrer oft schwer einzuschätzen.
Bußgelder, Punkte und Haftungsrisiken für Fahrer und Halter
Wer mit einem nicht geräumten Lkw-Dach unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die möglichen Konsequenzen:
- ab 80 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- bis zu 120 Euro Bußgeld, wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden
Kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder schweren Sachschäden, drohen strafrechtliche Folgen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zusätzlich können zivilrechtliche Haftungsansprüche entstehen. Zwar greift in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei grober Fahrlässigkeit sind jedoch Regressforderungen gegen Fahrer oder Halter möglich.
Prävention im Winter: Organisation und Technik sind entscheidend
Um Risiken und Haftungsfälle zu vermeiden, empfehlen Fachleute von DEKRA und ADAC Transportunternehmen unter anderem:
- konsequente Sicht- und Sicherheitskontrollen vor Fahrtantritt
- Nutzung von Räumstationen an Autohöfen oder Betriebshöfen
- Investitionen in Dachheizungen oder Anti-Eis-Systeme
- klare Unterweisungen und Schulungen der Fahrer zur Rechtslage
Fazit: Wintervorsorge schützt Leben und senkt Kosten
Wer Schnee und Eis auf Lkw-Dächern konsequent entfernt, schützt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern reduziert auch Unfallrisiken, Ausfallzeiten und Haftungskosten. Gerade im Winter gehört die Dachkontrolle zur professionellen Sorgfaltspflicht im Transportgewerbe.
FAQ: Eisplatten auf Lkw-Dächern
Welche gesetzliche Grundlage verpflichtet zum Räumen des Lkw-Dachs?Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist geregelt, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Ladung sowie der Zustand des Fahrzeugs niemanden gefährden.
Schnee und Eis auf dem Dach gelten rechtlich als vermeidbare Gefahrenquelle und fallen damit unter diese Vorschrift.
In erster Linie der Fahrer, da er das Fahrzeug führt und für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich ist.Unter Umständen kann jedoch auch der Halter oder das Transportunternehmen in die Verantwortung genommen werden – etwa bei fehlender Organisation, mangelhafter Unterweisung oder Zeitdruck.
- Ordnungswidrigkeit: ab 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- Bei Gefährdung oder Unfall: bis 120 Euro Bußgeld
- Bei Personenschäden: mögliche strafrechtliche Konsequenzen (z. B. fahrlässige Körperverletzung)
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Dachheizungen oder Räumhilfen. Fahrer müssen jedoch sicherstellen, dass das Dach geräumt ist – wie sie das erreichen, ist rechtlich zweitrangig.
Kommt es zu einem Schaden, reguliert in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei grober Fahrlässigkeit – etwa bei offensichtlich vereistem Dach – kann der Versicherer jedoch Regress fordern.







