Polizei: Sattelzug hat mehrere Lkw Huckepack

Sattelzug hat mehrere Lkw Huckepack
Polizei verhängt Gewinnabschöpfung gegen Spediteur

Ein Sattelzug, der mehrere Lkw transportiert, ist den Beamten des regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill ins Netz gegangen. Der Fahrer war unterwegs von Düsseldorf nach Jordanien. Jetzt wird’s teuer.

Sattelzug, der mehrere Lkw transportiert
Foto: ots/Polizeipräsidium Mittelhessen

Als die Beamten des regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill vergangene Woche den gewerblichen Güterverkehr genauer unter die Lupe nahmen, gab es nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen die Ladungssicherung. In einem Fall mussten die Einsatzkräfte sogar die Weiterfahrt verbieten. Der Grund waren gerissene Bremsscheiben an dessen Lkw, mit denen eine sichere Weiterfahrt ausgeschlossen war. Doch dabei sollte es in dieser Nacht nicht bleiben.

Auf dem Sattelzug waren gleich mehrere Lkw gestapelt

Auf der A 45 nahe Herborn fiel den Kontrollierenden gegen 22 Uhr ein Sattelzug auf, aus dessen Anhänger etwas sichtbar herausragte. Die Beamten wurden stutzig und entschlossen sich zu einer Kontrolle. Um diese sicher vornehmen zu können, leiteten sie den Sattelzug von der Autobahn ab. Bei genauerem Hinsehen stellte sich heraus, was der Lkw transportierte: nämlich mehrere Lkw. Der Fahrer hatte das Verdeck geöffnet und auf dem Auflieger zwei Sattelzugmaschinen sowie einen Lkw geladen. Trotz der abmontierten Räder an den geladenen Lkw entstand eine Überhöhe von 4,50 Metern, bei erlaubten 4 Metern.

Gewinnabschöpfung: Spediteur muss 15.000 Euro Bußgeld zahlen

Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung konnte der Fahrer nicht vorweisen. Ebenso fehlte die erforderliche Genehmigung zur Teilnahme am Güterkraftverkehr. Der Sattelzug war in Düsseldorf gestartet und auf dem Weg nach Jordanien. Seine Fahrt endete nun in Herborn, da ein sicherer Transport so nicht möglich war. Den Spediteur erwartet eine Geldbuße in Höhe von mehr als 15.000 Euro im Zuge der Gewinnabschöpfung im durch die Beamten eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren. Des Weiteren muss er 1.500 Euro wegen der fehlenden Genehmigung Güterverkehr zahlen.