Im Zweifel für den Angeklagten: Jeden Punkt vermeiden

Im Zweifel für den Angeklagten
Jeden Punkt vermeiden

Aus 138,50 Euro werden schlanke 20 Euro. Autobahnanwältin Heike Herzog aus Schwegenheim stellt die Verteidigung auf zwei Beine. Eines hätte gereicht, wie sich zeigt. Aber Sicherheit geht vor. Schließlich muss jeder Punkt vermieden werden.

FF 10/2011 Peter Möller Rechtsanwalt
Foto: Peter Möller

Noch am letzten Samstag hatte Heike Herzog mit Claudius* auf einem Fahrertreffen zusammengesessen. Die beiden kennen sich seit vielen Jahren. Jetzt überrascht Claudius die Autobahnanwältin mit einem Besuch in der Autobahnkanzlei. Claudius präsentiert auch gleich einen gelben Umschlag und man sieht ihm an, dass er richtig durch den Wind ist. Nachdem Heike sich den Bußgeldbescheid durchgelesen hat, schüttelt sie den Kopf. "Darüber würde ich mich auch ärgern", meint sie. "So ein Käse! Zuerst blitzen sie dich wegen 7 km/h zu schnell. Früher lagen die sogenannten Verkehrsfehlergrenzen ein paar km/h höher, also die Werte, ab denen überhaupt geblitzt wird. Aber dass sie dann auch noch glauben, einen Beifang machen zu müssen, nämlich in das Tatfoto hineinzulesen, dass du ein Handy in der Hand hältst, das ist einfach ärgerlich." Heike Herzog guckt sich das Foto immer wieder an und fängt irgendwann an zu grinsen. "Das wuppen wir schon" sagt sie in Richtung Claudius. "Ich glaube, das kriege ich hin. Die 7 km/h kosten 20 Euro. Die sollten uns nicht interessieren. Das gibt keinen Punkt. Aber der angebliche Handyverstoß, der muss weg!" Sie hat da eine Idee. Beide klatschen sich noch ab und Claudius verlässt entspannt, fast schon fröhlich, den Autohof in Schwegenheim.

Die Anwältin übernimmt

Der Gerichtstermin steht jetzt demnächst an. Eine der Verhandlungen, auf die Heike Herzog sich richtig freut. Heike und Claudius treffen sich eine halbe Stunde vor dem Termin. Die Autobahnanwältin beschwört Claudius noch einmal, unbedingt den Mund zu halten: "Du sagst nur etwas zu deinen persönlichen Verhältnissen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse. Alles andere mache ich!" Die Verhandlung beginnt pünktlich – auch das gibt’s! Die Richterin spricht Claudius zuerst direkt an, fragt nach den persönlichen Daten. Danach wirft sie in den Saal: "Na, Sie haben sich doch sicher vorher abgesprochen – wer will, der kann jetzt." Heike Herzog antwortet: "Ich mache die Ausführungen für meinen Mandanten. Im Wesentlichen gibt es zwei Argumente. Zunächst bin ich mir offen gesagt ziemlich sicher, dass das, was Claudius da in der Hand hielt, kein Handy war. Ich habe da zumindest deutliche Zweifel. Das könnte auch das Aggregat einer E-Zigarette gewesen sein. Auch eine silberne Zigarettendose kommt in Betracht. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Auch ein Navi oder eine Fernsteuerung kommen in Betracht."

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