Genehmigungspflicht für Transporter: Neue Vorschriften sollen Wildern unterbinden

Genehmigungspflicht für Transporter
Neue Vorschriften sollen Sozialdumping unterbinden

Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, gern auch als „Polensprinter“ bezeichnet, könnten nun erstmals im Rahmen des Mobilitätspakets genehmigungspflichtig werden.

Neue Vorschriften sollen Sozialdumping unterbinden
Foto: Jan Bergrath

Die Sprinter-Fahrzeugklasse gehörte schon immer zum Speditionswesen, auch für eilige Sonderfahrten. Seit die Osteuropäer dieses Marktsegment für sich entdeckt haben, ist es regelrecht explodiert. Nach verschiedenen Schätzungen gehen deutsche Branchenverbände und Verkehrsexperten von mindestens 100.000 solcher Fahrzeuge in Deutschland aus, von denen die meisten in Polen zugelassen seien. Sie wildern insbesondere im Bereich der Frachten, die bislang die Domäne der Teil- und Sammelladungsspediteure sind. Dabei sind sie durch die Direktzustellung sowie die Dumpinglöhne praktisch konkurrenzlos. Doch das alles zu einem gesellschaftlich hohen Preis, denn das Wachstum geschieht in einem quasi gesetzlosen Raum.

Effektive Kontrollierbarkeit ist nicht gegeben

EU-seitig werden der Marktzugang und die Sozialvorschriften bislang eben nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) geregelt. Deshalb kann jederzeit ­quasi jedermann ohne besondere Hürden solche Fahrzeuge einsetzen. Arbeitszeitseitig gelten auch nur die allgemeinen Regelungen für die abhängig beschäftigten Fahrer, und damit gibt es auch keine Pflicht zur Mitführung von Arbeitszeitnachweisen. Für die selbstständigen Fahrer gelten überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit. Allerhöchstens unterliegen sie, jedenfalls bei rein innerdeutschen Transporten, dem deutschen Mindestlohngesetz. Über das deutsche Fahrpersonalgesetz werden zwar die Fahrzeuge über 2,8 Tonnen der Kontrolle unterworfen. Durch die reine Dokumentation auf Tageskontrollblättern, von Branchenkennern auch „Lügenblätter“ genannt, ist eine effektive Kontrollierbarkeit aber nicht wirklich gegeben. Das heißt: Selbst durch die Ergänzung im deutschen Fahrpersonalgesetz, die im Mai 2017 in Kraft getreten ist, unterliegen die Sprinter-Fahrer auch nicht dem mittlerweile in Deutschland bestehenden Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Sie werden am Wochenende vorerst also weiterhin in Scharen auf deutschen Rastplätzen hausen.

Drastisch ist der Fall eines polnischen Sprinter-Fahrers, der nach einem Wochenende mit über drei Promille auf der Autobahn bei Darmstadt als Geisterfahrer in einen Pkw raste. Immer öfter gibt es zudem Berichte über Sprinter-Fahrer, die an einem Stauende aus Übermüdung am Heck eines Sattelzugs zerschellen. Das könnte sich nun ändern, denn im Zuge des Mobilitätspakets sollen künftig zahlreiche EU-Vorschriften auch für diese Fahrzeugklasse gelten. Unter anderem sollen die Transporte genehmigungspflichtig werden.Die Eckpunkte werden nun im Trilog verhandelt. Mittlerweile steht auch fest, welche Berichterstatter für das Europäische Parlament zu den Verhandlungen antreten. Neben dem bewährten Deutschen Ismail Ertug (SPD), der für den Bereich Marktzugang und Kabotage zuständig ist, verantwortet ab sofort die Tschechin Katarina Konecna (Linke) das Thema der Entsendung und die Finnin Henna Virkkunen (EVP) die Lenk- und Ruhezeiten. Die neue finnische Verkehrsministerin Sanna Marin ist zugleich Vorsitzende des EU-Rats. Bis zum Ende der Amtszeit der Verkehrskommissarin Violeta Bulc im Oktober muss es ein Trilog-Ergebnis geben, das dann wiederum im neu gewählten Parlament und im Rat Zustimmung finden muss, um Geltung zu erlangen.

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