Als er den kleinen roten Blitz erkennt, bleibt Kevin stehen und läuft zur Messstelle zurück. Er macht ein Foto von dem mobilen Messgerät, auf dem das Messgerät, aber auch das Ortsausgangsschild zu sehen ist. Er schreitet die Distanz zwischen Ortsausgangsschild und Messgerät ab – eindeutig unter 50 Metern. Er meldet sich gleich in der Autobahnkanzlei Wiesbaden. Dort kennt man sich. Man hat schon das ein oder andere Mal zusammengearbeitet.
Kevin ist stolz, weil er gleich seine Hausaufgaben gemacht hat, scherzt er, als er sich mit Autobahnanwältin Sofia Karipidou über die Angelegenheit unterhält. "Da stimmt doch was nicht", ist er überzeugt. "Nur wenige Meter vor dem Ausgang des Ortes wurde gemessen. Die müssen doch mindestens 100 Meter entfernt sein." Die Regelungen sind nicht einheitlich, aber hier ist es wohl so – wo er Recht hat, hat er Recht. Kurze Zeit später flattern zunächst die Anhörung und dann auch der Bußgeldbescheid bei ihm ein. Autobahnanwältin Sofia Karipidou legt natürlich umgehend Einspruch ein. Aus der übersendeten Akteneinsicht ergibt sich, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und auch die Messörtlichkeit korrekt gewählt war. "Papier ist geduldig, da steht meist, dass alles gut war", beruhigt sie ihn. Kevin regt sich trotzdem auf, das Messprotokoll ist für ihn eindeutig unwahr.
Sofia macht sich vor Ort selbst ein Bild
Sofia fährt am nächsten Wochenende zu der Örtlichkeit. Sie macht ein Video, das die Anfahrt bis zur Messstelle und auch die Entfernung bis zum Ortsausgang aufzeigt. Aus diesem Video werden später Fotos extrahiert. Das Verfahren geht zügig voran. Das zuständige Gericht terminiert in dieser Sache sehr kurzfristig. Kaum aufgerufen, wird die Autobahnanwältin von der Richterin gefragt, um was es hier überhaupt gehe. Sie ist natürlich vorbereitet: Dem Gericht wird das Video, die Fotos, sogar eine über Google Maps durchgeführte Messentfernungsfeststellung gezeigt. Das kann nicht sein, weist die ein wenig überengagiert wirkende Richterin Sofia Karipidou zurecht. Dann würde ja das Messprotokoll nicht stimmen. Außerdem dürfe man auch unter 100 Metern Abstand messen. Sofia unterstreicht, dass das unterschriebene Messprotokoll sehr eindeutig beweise, dass die Entfernung nicht wahrheitsgemäß angegeben sei. Hierzu müsse unbedingt der Zeuge gehört werden.
Da die Beweise von der Autobahnanwältin aus Wiesbaden sehr aussagekräftig sind, wird der Termin zunächst ausgesetzt und ein neuer Termin bestimmt. Zu diesem Datum ist der Messbeamte da. Wie und wo die Messung stattfand, fragt ihn die Richterin gleich zu Beginn. "200 Meter vor dem Ortsausgangsschild", lautet die Aussage. Der Zeuge sieht Sofia lächeln und korrigiert gleich im nächsten Satz: "Na, mindestens 150 Meter Abstand zum Schild". Sie lächelt weiter, daher korrigiert er ein zweites Mal: "Weit über 100 Meter!". "Wir könnten jetzt so weiter machen", entgegnet Sofia Karipidou spontan und bittet darum, nach vorn treten zu dürfen. Der Zeuge wird dazu gerufen. Die Autobahnanwältin zeigt das Video, die Fotos und die Messentfernung über Google Maps. "Da stand das Gerät doch gar nicht", antwortet der Zeuge. Erneutes Lächeln. Sofia zeigt das Foto der Aufstellung des Messgerätes.
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