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Sonntagsfahrverbote in der Corona-Krise Sachsen verlängert Ausnahmeregeln

Foto: Michael Knoll/Pixabay

Sachsen verlängert wegen der Corona-Krise die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Das sächsische Verkehrsministerium hat wegen des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen die Geltungsdauer der befristeten Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 19. April 2020 verlängert.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge, die Artikel des Trockensortiments transportieren: unter anderem haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Von der Ausnahmegenehmigung darf mit Blick auf die auf die Sonntags- und Feiertagsruhe nur bei notwendigen Fahrten Gebrauch gemacht werden. In einem schriftlichen Fahrauftrag sind das amtliche Kennzeichen sowie Transportquelle und -ziel auszuweisen. Die zu verladenden Güter sind einzeln und genau aufzuführen.

Auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und NRW gelten bereits seit der ersten Märzhälfte gelockerte Sonntagsfahrverbote für Lkw.

Beispiel Schleswig-Holstein: Die Landesregierung setzte bis zunächst 30. Mai das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen für Lieferungen von Hygieneartikeln und Lebensmitteln für den Einzelhandel aus. „Wir wollen so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, damit die Regale auch nach den Wochenenden zügig wieder aufgefüllt werden können“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel.

Laut Buchholz gebe es keinen objektiven Grund für sogenannte Hamsterkäufe bestimmter Waren, da der Groß- und Einzelhandel sehr kurzfristig auf Nachfragespitzen reagieren und immer wieder für volle Regale sorgen könne. Dennoch seien viele Menschen offenbar in Sorge und würden vor allem Lebensmittel und Hygieneartikel auf Vorrat kaufen. „Das Aussetzen des Fahrverbots für Lastwagen gibt somit auch dem Handel eine größere Flexibilität, sich auf die veränderte Nachfragesituation einzustellen“, so der Minister.

Psychologischer Effekt

Buchholz hofft zudem auf einen psychologischen Effekt: „Volle Regale sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass kein Grund zu Überreaktionen und unbedachten Vorratskäufen besteht.“ Die Lkw-Fahrverbote in Schleswig-Holstein wie auch in den anderen genannten Bundesländern sind bis zum 30. Mai ausgesetzt, können je nach aktueller Lage aber verlängert werden.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus kaufen die Bürger derzeit weitaus mehr Artikel aus dem Trockensortiment als gewöhnlich. Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Damit die Regale jederzeit das volle Sortiment enthalten, müssen die Lieferketten entsprechend angepasst werden. Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lassen sich Versorgungsengpässe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln vermeiden." Zum Trockensortiment zählen haltbare Lebensmittel wie zum Beispiel Trockenfrüchte, Konserven, Nudeln, Gries oder Gewürze.

Thüringen lehnt Lockerung ab

Das Thüringer Verkehrsgewerbe lehnt hingengen eine Aufhebung der Lkw-Sonntagsfahrverbote wegen Corona ab. Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), erklärt hierzu .„Wir sehen in Thüringen wie auch im restlichen Bundesgebiet keinen akuten Versorgungsengpass, im Gegenteil. Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage ist die Nachfrage nach Laderaum sehr gering.“ Er fügt hinzu: „Somit steht außerhalb der gesetzlichen Fahrverbotszeit von Sonntag 22 Uhr bis Samstag 24 Uhr genügend Laderaum zur Verfügung, um Waren liefern zu können“.

Generell werde derzeit nicht mehr Laderaum nachgefragt, sondern im Gegenteil sogar weniger, so Kammer. „Von der Aufhebung des Fahrverbotes würden einzig und allein die Unternehmen aus Osteuropa profitieren. Sie befördern allerdings auch keine Engpasswaren“, betonte Kammer. Unternehmen, die an Sonntagen aufgrund der Corona-Krise dringend Waren liefern müssen, können wie bisher bei ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der LTV geht davon aus, dass diese Anträge in Thüringen bei Null liegen werden.

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