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Schadenersatz wegen Lkw-Kartell BGL startet dritte Klage

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) bereitet sich auf eine dritte Klage gegen das Lkw-Kartell vor. Interessierte Unternehmen können sich bis 30. April der Klage anschließen.

Die Klage soll laut dem Verband noch dieses Jahr eingereicht werden und betrifft den Nachkartell-Zeitraum von 2011 bis 2016. Das heißt: Teilnehmen können Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. April 2004 bis zum Jahresende 2016 einen Lkw der verurteilten Kartellanten gekauft oder geleast haben. Auch bereits registrierte Unternehmen, die an einer vorherigen Klage des BGL bereits teilnehmen, können ihre im Nachkartell-Zeitraum erworbenen Fahrzeuge ebenfalls registrieren lassen.

Registrierung auf Online-Plattform

Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 30. April auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Die dem BGL angeschlossenen Mitgliedsunternehmen profitieren von vergünstigten Konditionen, teilt der Verband mit. An der Klage beteiligen sich unter Federführung des BGL auch der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV).

Bereits mit der ersten und zweiten Klage wurde für insgesamt mehr als 7.000 Unternehmen mit knapp 150.000 Lkw Schadensersatz in Milliardenhöhe eingefordert. So beläuft sich der Durchschnitt des geltend gemachten Schadens pro Lkw in der zweiten Klage auf rechnerisch mehrere Tausend Euro. Der genaue Schaden für die erste Klage wird zurzeit noch gutachterlich ermittelt.

Rechtsbeistand der Kläger ist die Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte, die zusammen mit dem BGL und dem Rechtsdienstleister Financialright Claims vor dem Landgerichte München bereits die ersten zwei Klagen eingereicht hatte. Diese Klagen beziehen sich auf im Zeitraum des Lkw-Kartells von 1997 bis 2011 erworbene Lkw.

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