Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat sich aktuell mit einem Antrag zur Umsetzung der Paketzustellung ab 20 Kilogramm. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) sucht den Dialog dazu mit der Politik, um eine praxisfremde Lösung zu verhindern.
Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX: „Unser Ziel ist eine praxisgerechte und zugleich sozial verantwortliche Lösung, die die Beschäftigten entlastet und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft sicherstellt.“
Hilfsmittel wie Sackkarren stellen eine Entlastung dar
Ein Vorschlag des Verbands sieht demnach vor, dass bei schweren Sendungen die Nutzung geeigneter Hilfsmittel wie Sackkarren für die ebenerdige Zustellung ausdrücklich vorgesehen wird. Diese in der Praxis bewährte Unterstützung ermögliche eine echte Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller, ohne die Prozesse in der Fläche zu gefährden.
Zwei-Personen-Handling bald Pflicht?
Der Verband warnt aber auch vor pauschalen Regelungen, die in der Praxis nicht umsetzbar wären. Ein verpflichtendes Zwei-Personen-Handling ist für die Unternehmen der Branche demnach nicht zielführend. „Schon heute ist es herausfordernd, genügend Zustellkräfte zu gewinnen. Eine verpflichtende Zweierbesetzung bei einzelnen Sendungen würde den Personalmangel drastisch verschärfen“, so der Vorsitzende weiter. Zudem würde dies zu höheren Kosten führen.
Und nicht zuletzt wäre eine einseitige Regulierung nur für die Paketbranche nicht konsequent. In vielen anderen Wirtschaftsbereichen gehört das Heben schwerer Lasten selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Zusätzliche Beschränkungen allein für die Paketbranche würden eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrungen erzeugen.
Gesetzentwurf zur Entfristung das Paketboten-Schutz-Gesetzes
Ebenfalls die KEP-Branchebetrifft ein Gesetzesentwurf für eine Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes.
Für den Entwurf stimmten bereits die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. 2019 hatte der Bund das Paketboten-Schutz-Gesetz installiert, mit dem Ziel, ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu ändern und Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug zu unterbinden. Die Entfristung ist demnach notwendig, weil die Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes und damit die Nachunternehmerhaftung Ende 2025 auslaufen würden.
Die Bundesregierung begründet die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes unter anderem mit der Evaluation des Gesetzes, die klar gezeigt habe, dass die Nachunternehmerhaftung sehr gut wirke und zu besseren Arbeitsbedingungen geführt habe.
BPEX setzt auf setzt auf eine Weiterentwicklung des Prüfverfahrens PQ KEP
Der BPEX begrüßt nach eigenen Angaben die Entschedung und setzt auf eine Weiterentwicklung des Prüfverfahrens „Präqualifizierung KEP“ (PQ KEP). Das von der Branche entwickelte Verfahren habe sich in der Praxis bewährt und dazu beigetragen, faire und rechtskonforme Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu sichern.
Mehr als 1.800 Unternehmen erhalten die anspruchsvolle Zertifizierung schon. Die Evaluierung der Bundesregierung Ende 2023 hatte laut BPEX bestätigt, dass das Prüfverfahren PQ KEP das wirksamste Instrument ist, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei Nachunternehmen zu gewährleisten.
Dennoch bestehe die Notwendigkeit, die Verfahren in der Verwaltung weiter zu verbessern. „Wir brauchen endlich durchgängig digitale Prozesse, insbesondere bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Krankenkassen“, sagt Marten Bosselmann. „Das Verfahren darf nicht in der PDF-Verwaltung stecken bleiben, sondern muss vollautomatisch laufen.“
Mit Blick auf das seit 2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) fordert der Verband eine enge Abstimmung zwischen den dortigen Regelungen und dem Paketboten-Schutz-Gesetz. Eine noch ausstehende Verordnung zum PostModG soll zusätzliche Pflichten für Auftraggeber festlegen.
„Diese Verordnung muss zwingend mit den bestehenden Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes harmonisiert werden“, betont Bosselmann. „Wir brauchen keine zusätzlichen Bürokratieebenen oder Doppelverpflichtungen. Stattdessen sollte das bewährte Verfahren PQ KEP als zentrales und bereits erprobtes System weiterentwickelt und in beiden Rechtsrahmen anerkannt werden.“