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Lenk- und Ruhezeiten Neue EU-Vorschriften für Lkw-Fahrer

Lenk- und Ruhezeiten Foto: Jan Bergrath

Bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer und ein fairer Wettbewerb sind das Ziel neuer Regeln im Straßengüterverkehr der EU.

Für Lkw-Fahrer sind jetzt (20. August) neue EU-Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. Darauf hat die EU-Kommission hingewiesen. Die neuen Regeln sollen die Arbeitsbedingungen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und die Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigen. „Logistikunternehmen müssen die Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können“, betont die Kommission. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, dürfe nicht im Führerhaus verbracht werden. Ist der Fahrer für diese Ruhephase nicht zuhause, muss das Unternehmen für die Kosten seiner Unterbringung aufkommen.

Fahrzeugrückkehr umstritten

Die anderen Regelungen des Mobilitätspakets I werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein, erläutert die EU-Behörde. Während sie die Möglichkeit der regelmäßigen Rückkehr der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach Hause begrüßt, stellt sie die neue Vorschrift in Frage, die auch die Rückkehr des Fahrzeugs in den Staat der Niederlassung alle acht Wochen obligatorisch macht. Dazu kommen Beschränkungen, die für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung) gelten. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean hatte die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten auf die Reform des Transportsektors begrüßt, da sie wesentliche soziale Verbesserungen enthalte. Sie bedauerte aber, dass das neue Regelwerk Elemente enthalte, die möglicherweise nicht mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals in Einklang stünden.

Die Maßnahmen waren nicht Teil der 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und damit nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Jetzt untersucht die EU-Kommission die möglichen Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen. „Die Kommission wird erforderlichenfalls von ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten“, heißt es abschließend.

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