Hürden für Großraum- und Schwertransporte: Transporte in der Warteschleife

Hürden für Großraum- und Schwertransporte
Transporte in der Warteschleife

Wolfgang Draaf von der BSK über die Folgen der StVO-Novelle für Großraum- und Schwertransporte.

Transporte in der Warteschleife
Foto: Thomas Küppers
trans aktuell: Herr Draaf, zum 1. Januar 2021 sind im Rahmen der novellierten Straßenverkehrsordnung 2020 Änderungen auch für den Großraum- und Schwertransport in Kraft getreten. Welche Auswirkungen haben diese auf die Unternehmen?

Draaf: Einmal die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde: Den Antragsteller in der allgemeinen Form gibt es nicht mehr, Servicebetriebe können nicht mehr da beantragen, wo sie ihren Sitz haben – ihre Arbeit ist nicht verboten, aber eingeschränkt. Wir konnten Gott sei Dank abwenden, dass Genehmigungen nur für den Anfangs- oder Endort des Transports gestellt werden können. So kann das den Transport durchführende Unternehmen an seinem Sitz und mit einer entsprechend im Handelsregister eingetragenen Niederlassung auch wieder Genehmigungen beantragen. Dennoch hat das zu Verwerfungen vor allem für ausländische Unternehmen geführt, die diese Servicebetriebe nutzen. Sie müssen sich umstellen und die Beantragung dorthin legen, wo der Transport in Deutschland beginnt, in der Regel am Ort des Grenzübertritts. Was heißt, dass das Landratsamt Passau etwa für den Grenzübertritt Suben aus Richtung Österreich und Ungarn ziemlich viel Geschäft bekommen hat.

Eine weitere Änderung stellt die neue Grundgebühr dar. Sind die Transporte jetzt teurer?

Generell kann man sagen, dass entsprechende Transporte um den Faktor 2,7 teurer sind. Die anvisierte Grundlage der Gleichbehandlung ist nicht mehr gegeben – es gibt bei vergleichbaren Fällen sehr unterschiedliche Gebühren. Viele Behörden warten da sehnsüchtig auf ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums, wie sie damit umgehen sollen. Manche Behörden legen das sehr restriktiv aus, andere nicht. Es ist uns zumindest gelungen, eine Deckelung zu erreichen.

Wie sieht diese aus?

Bei einer Fahrzeugkombination ist das eine Multiplikation von ziehendem Fahrzeug mal gezogenem Fahrzeug. Bei fünf und zehn Möglichkeiten wären das 50 Fahrzeugkombinationen, das würde einen Gebührenanteil von 435 Euro machen. Aber die Bundesländer haben das auf fünf mögliche Fahrzeuge gedeckelt, das ist schon mal eine Erleichterung.

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