Herth + Buss Rückfahrscheinwerfer mit R23-Zulassung

Foto: Herth + Buss

Die Ausleuchtung des Rückraums schützt vor Unfällen – ganz besonders in der dunklen Jahreszeit. Hierfür bietet Hertz + Buss ein Sortiment an LED-Rückfahrscheinwerfer an.

Nach Angaben von Herth + Buss eignet sich das Sortiment für ein sicheres Rangieren und gewährleistet so ein gleichmäßiges Ausleuchten auch bei schlechten Sichtverhältnissen. Durch ihre hohen IP-Klassifizierungen sollen diese sogar absolut staubdicht und gegen Wassereinwirkungen geschützt sein. Eine Multivolt-Funktion ermöglicht zudem dem Einsatz im 12V als auch im 24V Bereich. Ein Einfachschwenkarm ermöglicht laut Hersteller eine unkomplizierte Montage am Fahrzeug. Herth + Buss reagiert mit den hauseigenen Rückfahrscheinwerfern auf aktuelle gesetzliche Vorschriften.

Gesetzliche Hintergründe

Nach Angaben von Herth + Buss schreibt der Gesetzgeber seit Juli 2006 vor, dass bei Nutzfahrzeugen, Trailern und Bussen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einer Länge von mehr als sechs Metern zwei Rückfahrscheinwerfern am Heck angebracht werden können. Hinzu komm ein zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer an jeder Fahrzeugseite. Die Scheinwerfer müssen der ECE-Zulassungen R10 und R23 entsprechen. Die R10 Zulassung bestätigt dabei die elektromagnetische Verträglichkeit der Scheinwerfer. Besonders entscheidend sei dabei die R23 Zulassung, denn nur Scheinwerfer, die diese Zulassung haben, dürfen auch als Rückfahrscheinwerfer eingesetzt werden. Zur Verwendung als Rückfahrscheinwerfer ist eine Neigung von 30 Grad zur Fahrbahn erforderlich. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass die Scheinwerfer die Fahrbahn auf nicht mehr als zehn Meter hinter der Leuchte erhellen dürfen.

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