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Führerscheine bei EU- und Drittstaaten Gesetzeskonform Lkw fahren

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Was Firmen bei ausländischen Fahrern aus EU- und Drittstaaten beim Führerschein beachten sollten.

Der allgemeine Mangel an Fahrern lässt bei vielen Spediteuren die Frage aufkommen: Wie verhält es sich mit der Fahrerlaubnis? Gelten ausländische Führerscheine auch in Deutschland? Und wenn ja, gibt es Ergänzungsprüfungen? Hans-Christian Daners vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kennt die Details und erklärt gegenüber trans aktuell: „Generell werden Fahrerlaubnisse aus EU-Mitgliedstaaten hierzulande ohne Einschränkungen anerkannt.“

Fahrerlaubnisse aus EU-Drittstaaten

Anders hingegen sieht es bei Fahrerlaubnissen aus EU-Drittstaaten aus, zum Beispiel der Ukraine. Diese können lediglich bis maximal sechs Monate nach faktischer Wohnsitznahme des Fahrers genutzt werden, wobei der Unterschied zwischen faktischer Wohnsitznahme und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu beachten ist. Nach diesen sechs Monaten ist dann ein deutscher Führerschein verpflichtend.

Keine erneute Führerscheinprüfung

Fahrer, die aus einem der in Anlage 11 zu § 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführten Länder stammen, zum Beispiel Nordmazedonien und andere Balkanstaaten, können ihre Fahrerlaubnis ohne erneute Führerscheinprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen lassen. Eine Ausnahme ist die Republik Moldau. Fahrer aus diesem Land müssen trotzdem eine praktische Prüfung ablegen, um hierzulande Lkw fahren zu dürfen – sie sparen sich nur den theoretischen Teil.

Unionscode 95 erforderlich

Um jedoch die Fahrerlaubnis auch gewerblich nutzen zu können, benötigen Fahrer aus Drittstaaten zusätzlich zwingend den Unionscode 95. Das heißt, es muss eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden. Nach derzeit noch gültiger Rechtslage (Januar 2023) muss dies in deutscher Sprache geschehen. Ohne diese kann die Nicht-EU-Lkw-Fahrerlaubnis in dem sechsmonatigen Karenzzeitraum nur für Privatfahrten oder für gewerbliche Fahrten mit Lkw unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse genutzt werden. Wichtig zu wissen: Der Unionscode 95 wird nicht im Führerscheindokument eingetragen, sondern in einem separaten Fahrerqualifikationsnachweis. „Sofern Fahrer aus EU-Drittstaaten länger als sechs Monate in Deutschland bleiben wollen, ist es sinnvoll, sich zügig um die Erlangung eines deutschen Führerscheins zu bemühen“, rät Daners. „So kann die Führerscheinprüfung rechtzeitig bestanden werden.“

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