Führerschein von den Steuern absetzen

Den Lkw per Sensor im Blick

Der Erwerb eines Lkw-Führerscheins kann ganz schön teuer sein. Hinzu kommen noch Kosten für die seit 2009 vorgeschriebene Berufskraftfahrer-Grundqualifikation sowie für Weiterbildungen.

Gut zu wissen: Die Kosten für Führerschein, Qualifikation und Weiterbildung können steuerlich abziehbar sein. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in einer Mitteilung hin. Führerscheine der Klassen C und D seien im Unterscheid zum Pkw-Führerschein unmittelbare Voraussetzung dafür, den Fahrer-Job auszuführen. Selbst getragene Kosten für die Fahrerlaubnis der Klassen C und D seien demnach steuerlich zu berücksichtigen. Unterschieden werde allerdings, ob die Ausgaben für den Schein zu den Aus- oder Fortbildungskosten zählen. Bei Personen ohne vorherige Berufsausbildung werden diese Kosten den Ausbildungskosten zugerechnet, die nur bis 4.000 Euro pro Jahr anerkannt werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Hat der Fahrschüler bereits eine andere Ausbildung absolviert, können die Kosten der Fahrerausbildung als berufliche Umschulungs- oder Fortbildungskosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Das Finanzamt behandelt laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe die Kosten für die Grundqualifikation wie die Kosten für den Führerschein C und D. Die folgenden Weiterbildungen im Fünfjahresrhythmus werden wiederum als Fortbildungskosten in voller Höhe abziehbar sein. Text: Susanne Spotz Datum: 11.05.2010

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