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EU-Richtlinie 2014/47 seit Mai in Kraft Kontrollen für mehr Verkehrssicherheit

Foto: Jan Bergrath

Verlorene Ladungsträger, verrutschte Ladung, eine defekte Rückleuchte – mit der Richtlinie 2014/47 EU, seit Mai in Kraft, soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen weiter verbessert werden.

"Im Grunde bringt die EU mit dem Verkehrssicherheitspaket 2014 die Verkehrssicherheit auf den aktuellen Stand", sagt André Skupin, Leiter Grundlagen und Prozesse bei Dekra Automobil in Klettwitz. Das Verkehrssicherheitspaket 2014 besteht aus den drei Richtlinien 2014/45 (regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen), 2014/46 (Zulassungsdokumente für Fahrzeuge) sowie die jetzt aktuell gewordene 2014/47 (technische Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen).

"Die Richtlinie aus 2014 ersetzt die alte Richtlinie zur technischen Unterwegskontrolle (TUK) mit der Intention, die Ziele wie Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Verringerung der Fahrzeugemissionen und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen besser zu erreichen und das geltende System für TUK weiter zu entwickeln sowie die technischen Anforderungen zu aktualisieren", sagt ein Sprecher des Bundesamts für Güterkraftverkehr (BAG). An der bisherigen Kontrollpraxis des Straßenkontrolldienstes werde sich im Wesentlichen nichts ändern.

Länder verpflichten sich zu Kontrollquoten

Inhalt der Richtlinie ist unter anderem eine Auflistung von Prüfpunkten, ein Mängelverzeichnis und Kontrollquoten: Mit der Umsetzung verpflichtet sich jeder Mitgliedsstaat, jährlich mindestens fünf Prozent der infrage kommenden Fahrzeuge, die in dem Land zugelassen sind, zu kontrollieren. Damit will die EU nicht nur eine gleiche Kontrollintensität, sondern auch einen einheitlichen Standard für den Kontrollvorgang schaffen, um eine Vergleichbarkeit der Kontrollen und der Mängelsituation zu erhalten. Entsprechende Berichte und Datenbanken sollen dabei helfen.

"Seitens des Bundesamtes wird ein weites Verständnis der anfänglichen TUK zugrunde gelegt", schreibt das BAG – die bisher schon bestehenden Prüfpunkte werden also weiter in Form von Straßenrandkontrollen überprüft. Gibt es darüber hinaus einen Prüfbedarf – etwa in Bezug auf die Bremswirkung – werden auch in Zukunft im Rahmen einer gründlicheren Kontrolle entsprechende Prüfstellen mit dem beanstandeten Fahrzeug angefahren und Sachverständige hinzugezogen oder die Mängel in einer mobilen Kontrolleinheit überprüft.

Neben den Fahrzeugmängeln legt die neue Richtlinie aber auch ein besonderes Augenmerk auf das Thema Ladungssicherung. Diese kann auch bei der technischen Unterwegskontrolle geprüft und diesbezügliche Mängel entsprechend geahndet werden.

Sichtprüfung der Ladung

Laut der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontroll V) kann die Kontrolle eine "Sichtprüfung der Sicherung der Ladung des Fahrzeugs in Übereinstimmung mit § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Anhang III Abschnitt II der Richtlinie 2014/47/EU" beinhalten – letzterer sieht auch "zusätzlich oder alternativ" eine Messung der Zugkräfte, eine Berechnung der Wirksamkeit der Sicherung und, falls zutreffend, eine Prüfung der Bescheinigungen vor. "Die Folge könnte sein, dass die Kontrollbehörden diese Umstände eventuell mehr als bisher im Auge haben werden", schätzt Dekra-Experte Skupin ein.

Teil des Risikoeinstufungsverfahren

Schwarze Schafe müssen die Umsetzung der neuen Richtlinie übrigens deutlich mehr fürchten: So können die Behörden bewusst auch die Fahrzeuge von Unternehmen herauswinken, die gemäß dem Risikoeinstufungsverfahren (Richtlinie 2006/22/EG) bereits die rote Flagge tragen – die Ergebnisse der Unterwegskontrollen sollen ebenso wie der Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten dabei eine Rolle spielen. Dabei gelten für die Risikoeinstufung des betreffenden Unternehmens folgende Parameter: Anzahl der Mängel, Schwere der Mängel und Anzahl der technischen Unterwegskontrollen oder der regelmäßigen beziehungsweise freiwilligen Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung. Darüber hinaus gibt es weiter Kontrollen nach dem Zufallsprinzip oder wenn es einen begründeten Verdacht für eine Überprüfung gibt.

Bremsen und Lenkung, Licht und Sicht – das sind aus der Erfahrung von André Skupin die wichtigsten Schwachstellen in puncto Fahrzeugmängel. "Die Hauptuntersuchung liefert dazu in regelmäßigen Abständen einen Status, wie es bei den Fahrzeugen auf den Straßen aussieht", sagt der Experte für Fahrzeugsicherheit. Vorhänge, die die Sicht aus dem Fahrerhaus einschränken, und den Verkehr störende Festtagsbeleuchtung seien die Mängel, die bei Nutzfahrzeugen für jeden deutlich sichtbar seien. Alles Weitere finden die Kontrollbeamten, "oder die hinzugezogenen Sachverständigen", berichtet Skupin.

Die TUK-Mängelkategorien

  • Geringe Mängel ohne bedeutende Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit oder auf die Umwelt sowie andere geringfügige Unregelmäßigkeiten
  • Erhebliche Mängel, die die Fahrzeugsicherheit oder die Umwelt beeinträchtigen oder durch die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, oder andere bedeutendere Unregelmäßigkeiten
  • Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen

Jeder in einer Kontrolle festgestellte erhebliche oder gefährliche Mangel muss behoben werden, bevor das Fahrzeug weiter auf öffentlichen Straßen benutzt wird

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