Schließen

Änderungen bei Großraum- und Schwertransporten Schwere Kost im Anrollen

Foto: Jacek Bilski

Zum 1. Januar 2021 ändern sich bei Großraum- und Schwertransporten die Gebühren und Zuständigkeiten.

Die letzte Änderung im Antragsverfahren liegt den Unternehmen für Großraum- und Schwertransporte (GST) noch schwer im Magen, und schon kommt die nächste Neuerung um die Ecke. Ab 1. Januar werden die Gebühren und die Zuständigkeiten geändert.

Mehr Effizienz für die Unternehmen und die Verwaltung: Das bringen die Neuerungen nach Angaben von Branchenkennern überhaupt nicht mit sich, die im Gegenteil noch mehr Bürokratie befürchten. „Es entstehen lange Wartezeiten von der Beantragung der Genehmigung bis zur Erteilung. Dies bedeutet ein Ausbremsen der geplanten Lieferketten und einen unnötigen Auftragsstau“, heißt es etwa vonseiten der Spedition Schulte-Lindhorst mit Sitz im ostwestfälischen Rietberg. Das Unternehmen fährt nach eigenen Angaben bis zu 300 Groß- und Schwerlasttransporte pro Jahr, die zu genehmigen sind – von Baumaschinen über große Behälter bis zu großen Fahrzeugen.

Grundgebühr 40 Euro

Im Rahmen der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 wird die Gebührenerhebung für Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren des Großraum- und Schwertransports dahin gehend geändert, dass künftig pro Entscheidung eine Grundgebühr in Höhe von 40 Euro fällig wird. Diese Summe erhöht sich in Abhängigkeit von weiteren Faktoren wie dem Erlaubnis- oder Genehmigungszeitraum, der Gesamtmasse, den beteiligten Stellen, den zu genehmigenden Strecken, der Zahl der Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, der Zahl der erheblichen Maßüberschreitungen und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand. Diese Faktoren werden zu einem Gesamtfaktor addiert und mit der Grundgebühr multipliziert. Allerdings soll die Höchstgebühr für einen Transport 1.300 Euro nicht übersteigen.

Weniger „Antragstourismus“

Die zweite Neuerung soll laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) den „Antragstourismus“ vermeiden, also etwa, dass es „Antragstellungen bei verschiedenen örtlich zuständigen Behörden unter anderem bei Großraum- und Schwertransporterlaubnissen“ gibt. Ab dem 1. Januar ist die Erlaubnis oder Genehmigung für einen Großraum- oder Schwertransport dann bei der Behörde zu beantragen, in deren Bezirk der Transport beginnt oder endet – bislang konnten auch Anträge dort gestellt werden, wo das Unternehmen schlicht eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung hatte.

Überlastung der Behörden

Gerade den letzten Punkt hatten auch die Transport- und Logistikverbände in einem gemeinsamen Positionspapier gerügt, das sie zur Einführung der StVO-Novelle veröffentlicht hatten: „Durch die Reduzierung der Zuständigkeiten wird es zu einer Überlastung der hierfür personell nicht ausgestatteten Verkehrsbehörden kommen, was die behördlichen Bearbeitungszeiten erheblich verlängern wird.“ Dies stehe im Gegensatz zu dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel, die Genehmigungspraxis für den Großraum- und Schwerverkehr zu beschleunigen und zu verbessern. Die Verbände fordern, dass zusätzlich zur Behörde am Beginn oder Ende des Transports wenigstens wieder die Behörde zuständig wird, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.

Neues VEMAG-Release

Dabei hat die Branche noch immer eine Änderung zu verdauen, die im Juni eingeführt wurde, und zwar als neues Release des elektronischen Verfahrensmanagements für Großraum- und Schwertransporte (Vemag), mit dem die Antrags- und Genehmigungsverfahren für alle 16 Bundesländer abgewickelt werden. Notwendig geworden sind damit noch detaillierte Ladungsangaben zum beantragten Transport.

Was das für die Praxis bedeutet, schildert Erwin Schneider von der Firma Trans Solution Service aus Rinteln, die sich auf das Beantragungsverfahren für GST spezialisiert hat. Demnach reiche etwa nicht mehr nur die Nennung „Baumaschinen“, stattdessen müssten Art und Modell der Fahrzeuge einzeln erfasst werden. „Unmöglich, wenn man wie einer unserer Kunden 10 verschiedene Tieflader und 160 Geräte im Einsatz hat“ – vom Bagger über die Straßenfräse bis zur Walze. Bei den ständig wechselnden Baustellen sei es ein riesiger Aufwand, die jeweils genaue Kombination der Geräte für den Transport anzugeben.

Unterschiedliche Auslegung

Noch dazu legen laut Schneider, der seit mehr als 30 Jahren im Bereich GST arbeitet, die 16 Bundesländer und die entsprechenden Straßenverkehrsbehörden diese Vorgaben unterschiedlich aus, was weiter Verwirrung stifte. „Wenn diese Änderung sich bei allen durchsetzt, wird dies die Anzahl der Anträge gewaltig steigen lassen“, befürchtet Schneider. Und dies, wo viele Behörden schon jetzt Schwierigkeiten hätten, die Antrage der Transportunternehmen termingerecht zu bearbeiten.

Auch die beiden Änderungen im Rahmen der StVO-Novelle werden laut Schneider mehr Nachteile für die Transportunternehmen bringen. Die Änderung der Zuständigkeiten könnte demnach zur Folge haben, dass die Behörden vor Ort auf einmal punktuell mit Anträgen überhäuft würden, ohne ausreichendes Personal mit Fachkenntnis zu haben, was wiederum die Verfahrensdauer in die Länge ziehe. Und die neue Gebührenaufstellung bedeute durch die Hinzuziehung der unterschiedlichen Faktoren deutliche Mehrkosten. Bei einem Schaustellertransport von Stuttgart nach Bremen seien dann nämlich künftig sechs bis sieben Behörden involviert – von der Stadt über die Länderebene bis zur Bundesautobahngesellschaft –, die die Kostenfaktoren beeinflussten. Und das wird nicht jedem schmecken.

Verband bezieht Position

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) haben ein Positionspapier zu den beschlossenen Änderungen der Zuständigkeiten für Genehmigungsbehörden bei Großraum- und Schwertransporten (GST) veröffentlicht.

Demnach schränken die Änderungen nicht nur die Wahlmöglichkeiten der Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen. Die Folgen für den einzelnen Unternehmer: "Er verliert seine 'Heimatbehörde', die sein Unternehmen und auch die Voraussetzungen, welche das Unternehmen für das Genehmigungsverfahren erfüllen muss, kennt", so das Papier.

Die Verbände befürchten zudem, dass Behörden, in deren Bezirk mehrere Verlader (Verlader) ihren Sitz haben oder oft GST starten, mit der Menge der Anträge überfordert sein werden. Dies treffe auch auf Behörden zu, in deren Bezirk die Fahrtstrecke endet, etwa wenn vor Ort ein Windpark oder Bauvorhaben sind. Ursache könnten die "schiere Menge" oder auch Unkenntnis sein, weil die Behörden "bislang mit solchen Genehmigungsverfahren kaum oder gar nichts zu tun hatte"; auch zu kleiner Personalbestand könne das Verfahren negativ beeinträchtigen.

"Unter dem Strich führen die Veränderungen zu einer erheblichen weiteren Verlangsamung des schon von Hause aus komplizierten und langsamen Verfahrens", heißt es in dem Positionspapier. Zu erwarten sind demnach erhebliche finanziellen Schäden auf Verladerseite wie auch bei den Transport- und Kranunternehmen. Der Änderungsvorschlag der Verbandsvertreter: Anstelle der Behörde, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport endet, würde die Behörde aufgenommen, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine originäre Zweigniederlassung hat.

Unsere Experten
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Daniel Stancke, CEO von Jobmatch.me Daniel Stancke Experte für Recruiting
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.