Das zweite Türchen unseres FERNFAHRER Adventskalenders ist geöffnet.
Der Rechtstipp der Autobahnkanzlei Berg unter www.autobahnkanzlei.de für heute lautet: Auch Abstandsmessgeräte frieren nicht gerne. Temperaturen unter 0 sind für so genannte Charaktergeneratoren, gar nicht angenehm. Flattert ein Bußgeldbescheid wegen einer Brückenabstandsmessung ins Haus, kann es sich durchaus lohnen, die Temperaturen des Messtages im Internet zu recherchieren. War es frostig kann es sein, dass ein Messfehler vorliegt. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 02.12.2010