Verordnung zur Ruhezeit in den Niederlanden Noch ein Flicken mehr

Wemmers, Lkw, Niederlande, Ruhezeit Foto: Edwin Atema

In den Niederlanden gilt seit mehr als einem Jahr ein Verbot, dass Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringen dürfen. Dort geht die Gewerkschaft FNV konsequent gegen Unternehmen vor, die im Verdacht stehen, Sozialdumping zu betreiben.

Man wolle keinen europäischen Flickenteppich, sondern eine gesamteuropäische Lösung. So lautet die Antwort der deutschen Verbände auf die Frage, was es bedeuten würde, wenn es auch in Deutschland ein Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw geben würde. Hier lesen Sie mehr zum Thema Ruhezeit.


Dabei wissen die Verbände, dass sich die manchmal illegale Kabotage durch Fahrzeuge aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOE-Staaten) zu einem erheblichen Teil in den westeuropäischen Ländern Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden abspielt. Und genau diese illegale Kabotage soll das Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw in erster Linie verhindern oder zumindest eindämmen.

In den Niederlanden gibt es bereits ein Verbot

Nun stellt sich heraus, dass es auch in den Niederlanden bereits ein derartiges Verbot gibt. Es gilt dort seit der Veröffentlichung im niederländischen Staatsblatt am 30. Mai 2014 und sieht eine Strafe für den Unternehmer von 1.500 Euro vor, wenn seine Fahrer diese Ruhezeit im Lkw verbringen. (Siehe im unten angehängten PDF auf Seite 12.) Laut dem niederländischen Transportunternehmerverband TLN ist das Verbot dort zwar bekannt, aber die Konsequenzen für die ausländischen Unternehmen seien bislang noch eher gering. Etwas anders sieht das Edwin Atema von der niederländischen Gewerkschaft FNV. Lesen Sie hier mehr über ihn.

Er kritisiert zwar, dass die zuständige niederländischen Kontrollbehörde Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) noch nicht effektiv kontrolliert. So können die meisten Lkw-Fahrer im Hafen von Rotterdam an den Wochenende immer noch recht unbehelligt ihre Ruhezeiten verbringen. Aber im Rahmen von Betriebskontrollen gäbe es bereits erste Konsequenzen. Denn nach der EU-Verordnung 561/2006 muss ein Unternehmen die Arbeit seiner Fahrer so organisieren, dass diese sich an die Sozialvorschriften halten können – also auch das in den Niederlanden nun geltende eindeutige Verbot laut Artikel 8, Absatz 8.

Der Fall Wemmers erregt öffentliches Interesse

Die Gewerkschaft scheut sich auch nicht, ihre Vorwürfe an die Öffentlichkeit zu bringen. Mediales Aufsehen erregte jetzt der Fall des Tanklogistikers Wemmers.  (Hier und hier)  Laut Gewerkschafter Atema wirft man Wemmers vor, dass das Unternehmen über eine Niederlassung in Euskirchen rumänische Fahrer in den Niederlanden beschäftigt. Diese Niederlassung ist eine sprichwörtliche Briefkastenfirma. Atema hat das selbst auf einem Foto dokumentiert. Die rumänischen Fahrer sind über mehrere Wochen unterwegs und wohnen währenddessen ausschließlich im Lkw. Laut den Ermittlungsakten habe Wemmers in Deutschland zwar 40 EU-Transportlizenzen, aber nur einen einzigen Lkw mit deutschem Nummernschild.

Deutsche Gewerkschaft begrüßt den niederländischen Lückenschluss

Für Ralph Werner, der im Namen von Verdi die Interessen der Dienstleistungsgewerkschaft auch innerhalb der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) in Brüssel vertritt, ist das niederländische Verbot vor allem politisch ein wichtiges Signal. "Somit gibt es jetzt in Frankreich, Belgien und Holland eine solche Regelung", sagt Werner. "Kommt Deutschland auch noch dazu, so wird der Druck auf die Kommission noch größer." Zwar plant die EU-Kommission wohl eine europaeinheitliche Lösung zum sozialen Transport – entsprechende Konferenzen wie am 25.11.15 in Berlin und am 3.12.15 im EU-Parlament folgen derzeit in kurzen Abständen aufeinander. Damit sich die EU-Kommission mit dem Thema noch stärker befasst, hat die ETF nun auch noch eine Europäische Bürgerinitiative ins Leben gerufen. (www.fairtransporteurope.de). Doch ob sich die Kommission beim zu erwartenden Widerstand der meisten MOE-Staaten gegen die Beschränkung derer "Dienstleistungsfreiheit" durchsetzt, ist fraglich. Mit einer breiten westeuropäischen Front, die sich für das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, einsetzt, könnte allerdings für eine spätere europäische Lösung eine gewisse Kompromissbereitschaft erreicht werden.

Deutsches Gesetzgebungsverfahren steht in den Startlöchern

In der Tat steht ein deutsches Gesetzgebungsverfahren in den Startlöchern. Die deutschen Logistikverbände können den nach wie vor geheim gehaltenen Textentwurf wohl erstmalig im Dezember einsehen und kommentieren. Interessant ist dabei, wie beispielsweise der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus der Zwickmühle kommen wird, dass man einerseits den wachsenden Dumpingwettbewerb durch Frachtführer aus Osteuropa, die ihre Fahrer eben wochen- bis monatelang quer durch Westeuropa fahren lassen, kritisiert, andererseits aber deutsche Speditionen immer öfter etwa Fahrer aus Polen auf ihren deutschen Lkw beschäftigen. Diese fahren dann nach dem Rhythmus drei zu eins: drei Wochen in Deutschland, eine freie Woche in Polen. Siehe dazu auch das Thema des Monats im FERNFAHRER 1/2016. Immer öfter sind diese polnischen Fahrer dann auch über das Wochenende unterwegs. Denn ihnen ist es ja egal, wo sie ihre Wartezeit im Lkw verbringen. Sie fahren dann Freitag oder Samstag oft bereits bis zur Abladestelle, wo sie am Montag dann mit einer kompletten Lenkzeit gegenüber den deutschen Fahrern, die das Wochenende bei der Familie blieben wollen, einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um freie Arbeitsplätze am Steuer deutscher Lkw haben. Eine Idee aus dem angestoßenen deutschen Gesetzesvorhaben sieht vor, dass die Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit an ihrem Wohnort oder in einer festen Unterkunft am Standort ihres Arbeitgebers verbringen müssen. Das würde diesen Wettbewerbsvorteil jedenfalls erheblich einschränken. 

Download Die niederländische Verordnung zur Ruhezeit (PDF, 1,48 MByte) Kostenlos
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