JansBlog Totschlag auf Rastplatz: Kontrollversagen

Matthias Klaiber Foto: Matthias Klaiber

Auf einem Parkplatz an der A9 erschlagen drei Fernfahrer ihren Kollegen aus der Ukraine. Und auf der A5 stranden am Schweizer Grenzübergang 30 Fahrer unter erbärmlichen Zuständen mitten auf der Autobahn. Untragbare Zustände, zu denen nicht zuletzt eine laxe Kontrollpraxis beiträgt.

Die öffentlich jederzeit einsehbare Videoüberwachung der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg liefert am Sonntag, 18. März, erschreckende Bilder von der A5 kurz vor dem Grenzübergang Weil am Rhein. Ein Fahrer, Thomas Arendt, hat mich darauf hingewiesen. Eine ellenlange Schlange von Lkw steht dort am frühen Morgen, aus Richtung Karlsruhe kommend. Einen guten Kilometer von jeglichen sanitären Anlagen entfernt. Ich habe einen Fotografen aus Freiburg angerufen, Matthias Klaiber, und ihn gebeten, sich die Situation vor Ort anzusehen.

Seine Bilder, die wir hier zeigen, belegen ein echtes Kontrollversagen: Er zählt 30 Lastzüge, alle aus Osteuropa. Sie hängen dort auf der Wartespur vor einer roten Ampel fest, mindestens bis zum Ende des Schweizer Nachfahrverbotes am Montag um fünf Uhr. Zwischendrin stecken ein paar Polensprinter, deren Fahrer sich in der Kälte irgendwie verpflegen. Am Montag um fünf Uhr öffnet auch erst der Zoll für den Transit. Doch es wird noch eine Zeitlang dauern, bis alle Fahrzeuge abgewickelt sind. Währenddessen liefert die Kamera ständig neue Bilder. Am Montagmorgen ist der Stau der Lkw, die in die Schweiz einfahren wollen, doppelspurig. Eine Kettenreaktion, nun vor allem für die vielen Fahrer aus Deutschland.

Massives Parkplatzproblem an der Schweizer Grenze

Dass es an der Grenze in die Schweiz schon lange ein massives Parkplatzproblem gibt ist laut Medienberichten schon länger bekannt. Darin wird auch der Leiter des Weiler Verkehrskommissariats, Thomas Müller, zitiert. Ihm schwebe nach dem Vorbild in Erstfeld an der A2 vor dem Schweizer Gotthardtunnel ein trinationales Schwerverkehrszentrum vor. Ein Projekt, das vor allem bei den umliegenden Gemeinden nicht auf allzu großes Verständnis trifft. Und Müller trifft den Nagel auf den Kopf: "Eine Autobahn ist kein Parkraum"

Doch bei genauem Hinsehen steckt dahinter noch ein viel größeres Problem: die in Deutschland vor allem vom Bundesamt für Güterverkehr halb- oder besser nur viertelherzig durchgeführte Kontrolle des Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Sie ist in meinen Augen, jedenfalls am Wochenende, der Grund für das sprichwörtlich aufgestaute Übel.

Der kleine Zollhof läuft am Wochenende voll

Denn die wahre Ursache für die katastrophalen Zustände am Wochenende ist offensichtlich: Viele Lkw-Fahrer aus Osteuropa nutzen den kleinen Zollhof, um dort teilweise bereits ab Freitag oder spätestens ab Samstag ihre wöchentliche Ruhezeit einzulegen. Die Folge: Der Zollhof läuft voll, im Rückstau sind die anderen Fahrer im Warteraum auf der Autobahn gefangen.

Konkrete Maßnahmen der deutschen Behörden? Fehlanzeige. Auf meine Anfrage hin antwortet der Pressesprecher des BAG: "Die von Ihnen geschilderte Situation auf der BAB A5 am Zollhof Weil am Rhein war dem Bundesamt für Güterverkehr bisher nicht bekannt. Wir haben dies zum Anlass genommen die örtlich zuständige BAG-Außenstelle Stuttgart hiervon in Kenntnis zu setzen." Das baden-württembergischhe Innenministerium wiederum, für die Autobahnpolizei im Ländle zuständig, verweist auf Anfrage lediglich auf das BAG: "Für die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) originär zuständig." So schließt sich der Kreis.

Foto: Matthias Klaiber

Die parkenden Lkw dürfte es laut Gesetz gar nicht geben  

Am 27. Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass es, im Prinzip schon seit der Einführung der VO (EG) 561/2006, den Sozialvorschriften, verboten ist, die 45-stündige Pause im Lkw zu verbringen. Frankreich und Belgien ahnden dies bereits seit 2014, das BAG auf Grund einer Ergänzung im deutschen Fahrpersonalgesetz seit September 2017 so gut es geht, und seit Februar machen auch die Niederländer Ernst. Im Prinzip dürfte also eigentlich in den Kernländern Westeuropas so gut wie kein Lkw-Fahrer mehr auf einem Rastplatz seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbringen.

Doch ein Blick in die Statistik zeigt: Während etwa die kleine belgische Polizeitruppe um Hauptinspektor Raymond Lausberg 2017 allein im Raum Lüttich bei rund 300 Kontrollen 107 Bußgelder in Höhe von je 1.800 Euro allein für die Unternehmer verhängt hat und die Polizei in den Niederlanden laut Medienberichten allein an einem Wochenende  bei 221 kontrollierten Fahrzeugen 47 Bußgelder von 1.500 Euro ebenfalls an die Unternehmer ausgestellt hat, sind die Kontrollzahlen des BAG zwischen September 2017 und Januar 2018 gelinde gesagt ein Witz: Bei 2.485 an einem Sonntag kontrollierten Lkw wurden sage und schreibe 53 Fahrer beanstandet. Sie müssen 500 Euro zahlen, der Unternehmer 1.500 Euro.

Foto: Matthias Klaiber

Ein entscheidender Fehler

Das personell arg unterbesetzte BAG macht bei seinen sonntäglichen Befragungen meiner Meinung nach einen entscheidenden Fehler, der allein auf der Angst davor beruht, den Fahrer nicht während seiner Ruhezeit durch seine in der Tat vorhandene Mitwirkungspflicht bei seiner Pause zu stören: Sie begnügen sich mit einer Antwort, ob der Fahrer zur Kontrollzeit gerade eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegt, und wenn sich das aus dem Tagesausdruck so ergibt, gibt man sich zufrieden. Sogar wenn der Fahrer zur Kontrollzeit zum Bespiel bereits 33 Stunden im Lkw verbracht hat. Denn eine reduzierte wöchentliche kann bis zu maximal 44:59 Stunden dauern, erst ab der 45. Stunde beginnt die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit.

Da sich das BAG aber damit begnügt und sich nicht etwa durch Auslesen der Fahrerkarte ein Gesamtbild verschafft, kommen die meisten Fahrer ungeschoren davon. Und bei einer amtlichen Beanstandungsquote von 2,1 Prozent herrscht auch offiziell der Eindruck, alles sei im Lot. Zur Ehrenrettung der Kontrolleure sei zwar gesagt, dass im deutschen Bußgeldrahmen nach dem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Vergehen erst abgeschlossen sein, um es betrafen zu dürfen. Rein rechtlich ist dem BAG also zunächst kein Vorwurf zu machen.

Matthias Klaiber Foto: Matthias Klaiber

Zweimal Totschlag unter Kollegen

Dennoch muss ich leider auch sagen, dass diese laxen Kontrollen mit ein Grund dafür sind, dass es nun binnen zwei Monaten zu zwei Totschlagsverbrechen von Fahrern an Fahrern gab. Der erste am Sonntag, dem 14. Januar auf einem Rastplatz an der A6 bei Homburg/Saar. Hier laufen die Ermittlungen weiter, der mutmaßliche Mörder ist über alle Berge. Der zweite am Samstag, 17. März, auf der A9 bei Nürnberg. Hier wurden mittlerweile drei tatverdächtige Fahrer festgenommen, die ihren Kollegen wohl im Streit erschlagen haben sollen. Schlägereien unter meist betrunkenen Lkw-Fahrern an einem Wochenende im Lkw sind ein Phänomen, das ich bereits mehrmals beschrieben habe. Es wurde bislang totgeschwiegen.

Es gibt laut Recherchen der dänischen Gewerkschaft 3F mittlerweile rund 75.000 Fahrer aus Drittländern, darunter eben vor allem aus der Ukraine, die über alte bilaterale Abkommen vor allem bei polnischen Speditionen im Westeuropaverkehr eingesetzt werden. Sie sind bis zu zwei Monate am Stück im Lkw unterwegs – was sich bei wirklich effektiven Kontrollen sehr leicht an Hand eines Blickes über eine einfach Software erkennen lässt. Das könnte das BAG auch tun – wenn es das tun wollte.

Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit hätten weder die beiden getöteten Fahrer aus der Ukraine noch die rund 30 gestrandeten Fahrer aus Osteuropa an der A5 vor Schweizer Grenze überhaupt dort sein dürfen. Aber solange Polizei und BAG nicht konsequent eingreifen, brauchen wir uns über solche schlimmen Zustände an den Wochenenden nicht mehr zu wundern. Ich kann das BAG also nur ersuchen, die derzeit nicht wirklich funktionierende Kontrollpraxis auch im Rahmen des nun europaweit geltenden Verbots zu überdenken. Das gilt genauso für die Politik, die dieses Verbot mit all seinen Mängeln in Deutschland auf den Weg gebracht hat.

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