Die Folgen des extremen Niedrigwassers erreichen zunehmend die Straße. Weil Binnenschiffe auf Rhein und anderen Wasserstraßen teilweise nur noch einen Bruchteil ihrer üblichen Ladung transportieren können, sollen Lkw einen Teil der fehlenden Transportkapazitäten auffangen. Nach einem Spitzengespräch von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) mit Vertretern von Binnenschifffahrt, Häfen, Industrie und Politik haben erste Bundesländer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelockert.
Seit Sonntag dürfen erste Lkw fahren
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben entsprechende Ausnahmen inzwischen umgesetzt. Damit dürfen dort bestimmte Transporte auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Die ersten Lkw waren bereits seit Sonntag, 9. August, im Rahmen der neuen Regelungen unterwegs. Eine generelle Freigabe des Lkw-Verkehrs bedeutet das allerdings nicht.
Welche Lkw dürfen jetzt sonntags fahren?
Normalerweise dürfen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger im gewerblichen Güterverkehr an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Schon regulär gibt es davon unter anderem Ausnahmen für bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel sowie Teile des Kombinierten Verkehrs. Die aufgrund des Niedrigwassers erlassenen Sonderregelungen gehen darüber hinaus. Entscheidend ist aber der Zusammenhang mit den Einschränkungen der Binnenschifffahrt. So gilt die Ausnahme beispielsweise in Rheinland-Pfalz für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins zusammenhängen. Auch damit verbundene Leerfahrten können erfasst sein. Ziel ist es, Güter auf der Straße transportieren zu können, die wegen der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt per Binnenschiff befördert werden können. Großraum- und Schwertransporte fallen in Rheinland-Pfalz dagegen nicht unter diese pauschale Ausnahme. Damit geht die Regelung weiter als eine Freigabe lediglich für einzelne Produkte wie Kraftstoffe. Sie ist aber zugleich keine allgemeine Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für den gesamten Straßengüterverkehr.
Diese Bundesländer haben das Fahrverbot gelockert
Nach dem derzeitigen Stand haben vier Länder reagiert:
| Bundesland | Sonderregelung | Vorgesehene Dauer |
| Nordrhein-Westfalen | Transporte und Leerfahrten mit unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang zum Niedrigwasser | bis 31. August 2026 |
| Niedersachsen | Ausnahme für niedrigwasserbedingte Transporte | bis 31. August 2026 |
| Rheinland-Pfalz | Unmittelbar oder mittelbar vom Niedrigwasser betroffene Transporte und entsprechende Leerfahrten | bis 30. September 2026 |
| Saarland | Ausnahme für niedrigwasserbedingte Transporte | bis 30. September 2026 |
In Nordrhein-Westfalen wurde darüber hinaus das während der Sommerferien geltende Samstagsfahrverbot für die entsprechenden Transporte gelockert. Die Regelungen können sich allerdings angesichts der dynamischen Lage kurzfristig ändern. Unternehmen sollten deshalb vor einer Fahrt prüfen, welche Allgemeinverfügung im jeweiligen Bundesland aktuell gilt.
Welche Waren sind vom Niedrigwasser besonders betroffen?
Eine bundesweit einheitliche Positivliste nach dem Muster „Mineralöl ja, Stahl nein“ gibt es für die aktuellen Ausnahmen nach dem bislang veröffentlichten Stand nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Transport aufgrund des Niedrigwassers auf der Wasserstraße auf den Lkw verlagert werden muss beziehungsweise mittelbar mit dessen Folgen zusammenhängt. In der Praxis dürfte das vor allem Güter betreffen, bei denen die Binnenschifffahrt eine große Rolle spielt. Dazu gehören insbesondere Mineralölprodukte und Kraftstoffe, chemische Erzeugnisse, Kohle, Erze, Stahl und andere Metalle, Baustoffe sowie Agrargüter und industrielle Roh- und Vorprodukte. Hinzu kommen Containerverkehre aus den Seehäfen, deren Hinterlandtransport normalerweise teilweise über Rhein und andere Wasserstraßen erfolgt. Gerade hier zeigt sich allerdings die Grenze der kurzfristigen Verlagerung: Die Transportleistung eines Binnenschiffs lässt sich nicht ohne Weiteres durch einige zusätzliche Lkw ersetzen.
Bilger will Lieferketten mit Lkw und Bahn stabilisieren
Beim Niedrigwasser-Spitzengespräch in Bonn hatte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger deshalb mehrere kurzfristige Maßnahmen angekündigt. Neben Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sollen auch notwendige Schwertransporte, die von der Wasserstraße auf die Straße wechseln müssen, schneller genehmigt werden. Gleichzeitig sollen vorhandene Umschlagmöglichkeiten zwischen Binnenschiff, Straße und Schiene möglichst flexibel genutzt werden. DB InfraGO stellt dafür nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums einen Sonderkoordinator Niedrigwasser bereit, der insbesondere die Nord-Süd-Verkehre entlang von Rhein und Elbe im Blick behalten soll. Auch die Autobahn GmbH soll reagieren. Vermeidbare Baustellen sollen Ausweichverkehre nach dem Willen des Ministeriums nicht zusätzlich behindern. Bilger sieht die Binnenschifffahrt trotz der aktuellen Situation weiterhin als unverzichtbaren Bestandteil der deutschen Lieferketten. Gleichzeitig verweist das Ministerium auf Maßnahmen aus dem nach dem extremen Niedrigwasser 2018 aufgelegten Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“.
BUND warnt vor immer tieferen Fahrrinnen
Genau an der langfristigen Strategie entzündet sich allerdings Kritik. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte bereits im Vorfeld des Spitzengesprächs, dass keine Umweltorganisation eingeladen worden sei. Nach Ansicht des Umweltverbandes sind niedrige Pegelstände nicht allein ein kurzfristiges Wetterproblem. Der BUND sieht darin vielmehr eine Folge klimatischer Veränderungen und fordert, die Wasserstraßen stärker an die künftig verfügbare Wassermenge anzupassen. Der Verband wendet sich deshalb gegen die Vorstellung, Niedrigwasserprobleme vor allem durch tiefere Fahrrinnen lösen zu können. Stattdessen fordert er unter anderem Investitionen in niedrigwassergeeignete Schiffe, einen stärkeren Ausbau des Schienengüterverkehrs und eine größere Lagerhaltung bei Unternehmen. Letzteres würde allerdings einen grundlegenden Wandel vieler Lieferketten bedeuten. Nach Auffassung des BUND könne die Just-in-time-Logistik bei bestimmten Rohstoffen und Ladungen zumindest während kritischer Sommermonate künftig nicht mehr zuverlässig funktionieren.
Streit um die richtige Antwort auf das Niedrigwasser
Damit treffen zwei unterschiedliche Ansätze aufeinander. Das Bundesverkehrsministerium konzentriert sich kurzfristig darauf, Transportkapazitäten zu sichern und Engpässe für Industrie und Handel zu verhindern. Zusätzliche Lkw-Verkehre, Bahntransporte und flexiblere Umschlagmöglichkeiten sollen die eingeschränkte Binnenschifffahrt zumindest teilweise kompensieren. Der BUND fordert dagegen, stärker an den Ursachen und den langfristigen Folgen anzusetzen. Dazu zählt der Verband den Schutz von Oberflächen- und Grundwasserreserven ebenso wie klimaresilientere Flüsse und an Niedrigwasser angepasste Schiffe. Für Speditionen und Verlader ist dürfte hingegen zunächst die kurzfristige Frage entscheidend sein: Wo dürfen Transporte, die bislang auf dem Wasserweg liefen, nun auch sonntags per Lkw abgewickelt werden?
In Kürze: die Key Facts
Wegen des extremen Niedrigwassers können Binnenschiffe teilweise deutlich weniger Ladung transportieren. Zusätzliche Lkw-Verkehre sollen helfen, Lieferketten und die Versorgung von Industrie und Handel aufrechtzuerhalten.
Stand 10. August 2026 haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Ausnahmen eingeführt.
Nein. Die Ausnahme ist keine generelle Aufhebung des Sonntagsfahrverbots. Sie betrifft Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen beziehungsweise entsprechende Ersatzverkehre darstellen.
Eine bundesweit abschließende Liste bestimmter Warengruppen gibt es nach dem bislang veröffentlichten Stand nicht. Praktisch relevant sind insbesondere Güter, die normalerweise über die Wasserstraße transportiert werden und jetzt auf die Straße verlagert werden müssen. Dazu können etwa Mineralölprodukte, Chemieprodukte, Baustoffe, Stahl und Metalle, Agrargüter, industrielle Rohstoffe und Container gehören.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zunächst bis 31. August 2026, in Rheinland-Pfalz und im Saarland längstens bis 30. September 2026.







