60 Cent mehr pro Liter Diesel klingen zunächst nach einem Problem an der Zapfsäule. Für eine Spedition mit 50 Lkw macht der aktuelle Preissprung nach Berechnungen des BGL aber 1,08 Millionen Euro zusätzliche Kosten im Jahr aus. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt fordert Bundeskanzler Friedrich Merz deshalb zum Handeln auf.
BGL macht eine bittere Rechnung auf
Die Rechnung ist so einfach wie bitter: Fährt ein Lkw 10.000 Kilometer im Monat, entstehen durch den vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) angesetzten Dieselpreisanstieg von netto rund 60 Cent je Liter 1.800 Euro zusätzliche Kraftstoffkosten pro Monat. Bei 50 Lkw werden daraus 90.000 Euro im Monat – oder 1,08 Millionen Euro im Jahr.
Deutsche Mittelständler werden benachteiligt
Mit genau diesem Rechenbeispiel wendet sich der BGL in einem offenen Brief vom 16. September an Bundeskanzler Friedrich Merz. Unterschrieben hat ihn Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL. Der Branchenvertreter macht darin deutlich, dass es aus seiner Sicht längst nicht mehr allein um hohe Tankrechnungen geht: „Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit dürfen die deutschen Mittelständler im europäischen Wettbewerb nicht weiter benachteiligt werden.“
Dieselpreis trifft Speditionen mit voller Wucht
Auslöser für den Brandbrief ist der massive Anstieg der Kraftstoffpreise. Der BGL beziffert die Verteuerung von Diesel seit der jüngsten Eskalation im Nahen Osten auf netto rund 60 Cent pro Liter. Auch die aktuellen Tankstellenpreise zeigen die Dimension: Am 16. September 2026 kostete Diesel bundesweit durchschnittlich rund 2,42 Euro je Liter. Vor Beginn des Iran-Kriegs waren es nach Daten der Markttransparenzstelle rund 1,75 Euro.
Diesel-Preissprung trifft auf geringe Margen
Für Transportunternehmen wiegt der Preissprung besonders schwer. Anders als beim privaten Pkw summieren sich schon bei einem einzelnen Fernverkehrs-Lkw hohe Laufleistungen und entsprechend große Kraftstoffmengen. Bei einer ganzen Flotte vervielfacht sich der Effekt. Und genau dort sieht Engelhardt das Problem: Nach Darstellung des BGL können insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen die zusätzlichen Kosten häufig nicht oder nur teilweise an ihre Auftraggeber weiterreichen. Angesichts der ohnehin geringen Gewinnmargen sieht der Verband deshalb nicht nur einzelne Unternehmen, sondern langfristig auch die Versorgungssicherheit unter Druck.
BGL hält wenig von niedrigerer Mehrwertsteuer
Dass die Bundesregierung über Entlastungen nachdenkt, begrüßt der BGL grundsätzlich. Von einer Senkung der Mehrwertsteuer hält der Verband für die Transportwirtschaft allerdings wenig. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Umsatzsteuer im Wesentlichen ein durchlaufender Posten. Eine Absenkung wäre nach Argumentation des BGL für den Staat teuer, würde den betroffenen Unternehmen aber kaum unmittelbare Entlastung bringen. Engelhardt und der BGL wollen deshalb an einer anderen Stelle ansetzen.
Engelhardt fordert Gewerbediesel
Eine der zentralen Forderungen ist die Einführung eines Gewerbediesels. Als Vorbilder nennt der Verband Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Spanien und Ungarn. Nach Darstellung des BGL wird dort die Energiesteuer für gewerblich genutzten Diesel reduziert. Für registrierte Fahrzeuge können Unternehmen entsprechende Tankbelege einreichen und erhalten einen Teil der Energiesteuer zurück. Der Verband sieht darin eine direkte Liquiditätshilfe und zugleich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Transportunternehmen. Der offene Brief lässt deshalb wenig Zweifel daran, wie dringend Engelhardt die Lage einschätzt. Seine Forderung an die Bundesregierung lautet am Ende knapp: „Die Bundesregierung muss daher jetzt handeln.“
BGL will auch CO₂-Doppelbelastung abschaffen
Gleichzeitig greift Engelhardt ein weiteres Dauerthema des Verbandes auf: die vom BGL kritisierte CO₂-Doppelbelastung des deutschen Straßengüterverkehrs. Gemeint ist die Kombination aus dem nationalen CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und dem CO₂-Aufschlag auf die Lkw-Maut. Der BGL fordert, die nach seiner Darstellung bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufhebung dieser Doppelbelastung endlich umzusetzen. Als möglichen Weg nennt der Verband ein Rückerstattungsverfahren, das sich an den Gewerbedieselregelungen anderer EU-Staaten orientiert.
Aus 60 Cent wird für Speditionen schnell eine Million
Das Rechenbeispiel aus Engelhardts Brief zeigt, warum die Diskussion über einige zusätzliche Cent an der Zapfsäule für die Transportlogistik schnell eine andere Größenordnung erreicht. Nach der BGL-Kalkulation verursacht der aktuelle Preisanstieg bei 10.000 Kilometern monatlicher Fahrleistung 1.800 Euro Mehrkosten je Lkw. Das entspricht 21.600 Euro im Jahr. Bei zehn Fahrzeugen wären es bereits 216.000 Euro. Bei 25 Lkw: 540.000 Euro. Und bei der vom BGL gewählten Beispielflotte mit 50 Fahrzeugen schließlich 1,08 Millionen Euro pro Jahr. Ob die Bundesregierung auf Engelhardts Brandbrief mit einem Gewerbediesel oder einer Entlastung bei den CO₂-Kosten reagiert, ist offen. Für die Transportunternehmen ist die entscheidende Frage jedoch nicht nur, wie lange die hohen Dieselpreise anhalten. Sondern auch, wie lange sie die zusätzlichen Kosten noch tragen können.
In Kürze: die Key Facts
- Absender des offenen Briefs: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
- Unterzeichner: Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL
- Adressat: Bundeskanzler Friedrich Merz
- Datum: 16. September 2026
- Anlass: stark gestiegene Dieselpreise
- Aktueller Dieselpreis: rund 2,42 Euro/Liter im bundesweiten Durchschnitt am 16. September 2026
- BGL-Annahme zum Preisanstieg: netto rund 60 Cent/Liter
- Beispiel-Fahrleistung: 10.000 km je Lkw und Monat
- Rechnerischer Verbrauch: 30 l/100 km
- Mehrkosten je Lkw: 1.800 Euro/Monat beziehungsweise 21.600 Euro/Jahr
- Beispielflotte: 50 Lkw: Mehrkosten der Flotte: 90.000 Euro/Monat beziehungsweise 1,08 Mio. Euro/Jahr
- BGL-Forderung 1: CO₂-Doppelbelastung aus nationalem Emissionshandel und CO₂-Maut aufheben
- BGL-Forderung 2: Gewerbediesel einführen
- Vorbildländer laut BGL: Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Spanien und Ungarn
- Mehrwertsteuersenkung: aus Sicht des BGL für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen kaum direkte Entlastung








