Autobahn GmbH: Neue Kredite, alte Risiken

Neue Finanzierung der Autobahn GmbH
Warum BGL und DSLV vor Risiken warnen

Der Bund reformiert die Finanzierung der Autobahn GmbH. Künftig soll das bundeseigene Unternehmen flexibler in die Straßeninfrastruktur investieren können. Dafür erhält es einen Anteil der Lkw-Mauteinnahmen

Warum BGL und DSLV vor Risiken warnen

Neue Finanzierungsgrundlage für Autobahnen

Hohe Baukosten – auf eine solche Entwicklung konnte die bundeseigene Autobahn GmbH bisher nicht selbstständig reagieren. Eine neue Finanzierungsgrundlage soll mehr Flexibilität ermöglichen. Dem von der Branche geforderten Finanzierungskreislauf für die Straße entspricht das nur zum Teil.

Man erinnere sich an den Baustopp im Juli 2025: Weil die Autobahn GmbH wegen des noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalts 2025 keine neuen Aufträge vergeben durfte, standen zahlreiche Bauprojekte still. Darunter auch das größte Infrastrukturprojekt im Südwesten, der sechsstreifige Ausbau der Autobahn A8 bei Pforzheim und die damit verbundene Enztalquerung, für deren Ausbau seit 2021 die Autobahn GmbH verantwortlich ist. Schon damals zeigte sich die Notwendigkeit einer Reform der Finanzierungsgrundlage, die der Bund jetzt für die Autobahn GmbH beschlossen hat, und zwar durch das Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG).

Lkw-Maut soll Investitionen absichern

Wie Steffen Bilger, Bundesminister für Verkehr, beim Netzwerk der Logistik von BGL, Kravag und SVG in Berlin sagte, helfe das neue Modell, beim Infrastrukturausbau der Bundesfernstraßen flexibler und unabhängiger vom einzelnen Haushaltsjahr zu werden. Dies sei "eine gute Nachricht für so viele, die Jahre und Jahrzehnte darauf gewartet haben, dass ihre Bundesstraßen, ihre Autobahnen ausgebaut werden." Statt ausschließlich aus dem Bundeshaushalt wird der Investitionsbedarf künftig durch drei Säulen getragen: Haushaltsmittel, Nutzungsgebühren und privates Kapital. Notwendige Sanierungen und zusätzliche Investitionen werden so schneller auf den Weg gebracht, so das Bundesministerium für Verkehr.

Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung dafür ist, dass das bundeseigene Unternehmen künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält. Der liegt bei rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Autobahn GmbH wird damit künftig Mautgläubigerin für den Infrastrukturanteil der Lkw-Maut auf den Autobahnen und den Bundesstraßen in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die ebenfalls in Bundesverwaltung geführt werden. Für die weiteren Bestandteile der Lkw-Maut – unter anderem für CO₂-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten – bleibt der Bund Mautgläubiger. Diese Mittel fließen in andere verkehrspolitische Bereiche.

Ab 2028 wird die Autobahn GmbH über diesen Einnahmenanteil dann eigenständig verfügen können. Damit kann laut BMV die Autobahn GmbH in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen, um Investitionen überjährig zu verstetigen und zusätzliche Vorhaben früher umzusetzen. Davon profitieren insbesondere die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes einschließlich der Brücken sowie geplante Aus- und Neubaumaßnahmen. "Mit der neuen Finanzierungsstruktur werden notwendige Sanierungen und wichtige Neubauprojekte verlässlicher und schneller umgesetzt", so Bundesminister Bilger. Dadurch könne der Grundsatz "alles, was baureif ist, wird gebaut" tatsächlich realisiert werden; und der Bund bleibe weiter Eigentümer der Autobahnen. Die neue Finanzierungsstruktur schafft demnach auch mehr Möglichkeiten für den Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), da diese einen hohen überjährigen Finanzierungsbedarf haben.

DSLV warnt vor fehlenden Bundesmitteln

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) begrüßt, dass mit dem Schritt eine verlässlichere und stärker an den Investitionszyklen orientierte Finanzierung der Straßeninfrastruktur möglich sei. Er kritisiert jedoch, dass der angekündigte Finanzierungskreislauf Straße unvollständig bleibe, weil etwa die Einnahmen aus der CO2-Komponente überwiegend nicht in die Straßeninfrastruktur zurückfließen. Eine Sorge treibt den Verband um: "Besonders kritisch ist, dass der Gesetzentwurf den Bundesanteil nicht verbindlich absichert. Nachdem das Bundesfinanzministerium bereits einen festen Zuschuss von zwei Milliarden Euro verhindert hat, stellt es der Kabinettsentwurf dem Bund frei, ob er weiterhin Haushaltsmittel bereitstellt", kritisiert Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Damit drohe die neue Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH zum Ersatz für ausbleibende Bundesmittel zu werden.

Riskant für den Wirtschaftsstandort

"In diesem Fall würde ein Teil der vom Straßengüterverkehr bezahlten Lkw-Maut den Schuldendienst der Gesellschaft bedienen, statt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu finanzieren", so Huster. Dies wäre für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein riskanter Kurs.

BGL fordert geschlossenen Finanzierungskreislauf

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sieht in der Zuweisung von Mauteinnahmen und der begrenzten Kreditfähigkeit zwar auch Schritte in die richtige Richtung. "Die strukturelle Unterfinanzierung unserer Straßen lösen sie jedoch nicht", sagt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Laut Entwurfsbegründung erhalte die Autobahn GmbH lediglich rund 37 Prozent des gesamten Mautaufkommens. "Ein geschlossener Finanzierungskreislauf Straße ist damit noch nicht umgesetzt", kritisiert Engelhardt. Die Forderung des BGL bleibe aber, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut vollständig und dauerhaft zweckgebunden in die Straße zurückfließen.

Auch Engelhardt sieht die Gefahr, dass die Koalition damit die Haushaltsmittel für den Infrastrukturausbau weiter reduziert "Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, die Haushaltszuweisungen um die direkt zufließenden Mauteinnahmen zu reduzieren." Aus BGL-Sicht kommt es darauf an, die Finanzierung insgesamt dauerhaft und bedarfsgerecht abzusichern. Die Kreditfähigkeit schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, ersetzt aber keine belastbare Finanzierungsbasis, sagt Engelhardt auf Anfrage von trans aktuell. Und: Die Kreditfähigkeit als solche biete zwar die Möglichkeit, notwendige Investitionen vorzuziehen, aber sie binde auch künftige Einnahmen für Zinsen und Tilgung. Der Verbandsvertreter fordert: "Daraus darf kein zusätzlicher Belastungsdruck auf unsere Unternehmen entstehen. Bevor über eine weitere Erhöhung der Lkw-Maut gesprochen wird, muss die Politik zunächst sicherstellen, dass die vorhandenen Mauteinnahmen vollständig und dauerhaft für die Straße verwendet werden."