Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im September 2026 erneut den gewerblichen Straßengüterverkehr kontrolliert. Im Mittelpunkt standen die Einhaltung der Kabotagevorschriften, das Verbot der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und der technische Zustand der Lkw.
Die bundesweiten Kontrollen fanden am 7., 16. und 17. sowie am 23. und 24. September statt. An insgesamt 132 Kontrollstellen waren 447 Kontrollkräfte im Einsatz, darunter 37 Experten für technische Unterwegskontrollen.
BALM stellt 118 Verstöße gegen Kabotageregeln fest
Zur Überprüfung der Kabotagevorschriften führte das BALM 1.767 Rechtsgebietskontrollen durch. Dabei registrierte die Behörde 58 Beanstandungen mit insgesamt 118 Verstößen. Kabotage bezeichnet innerstaatliche Transporte, die ein ausländisches Transportunternehmen in einem anderen Land durchführt. Für solche Beförderungen gelten innerhalb der EU bestimmte Voraussetzungen und Beschränkungen. Die Zahl der festgestellten Verstöße liegt über der Zahl der Beanstandungen, weil bei einer Beanstandung mehrere einzelne Regelverstöße festgestellt werden können.
70 Verstöße gegen das Verbot der Wochenruhezeit im Lkw
Ein weiterer Schwerpunkt war die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit der Fahrer. Das BALM führte hierzu 521 Kontrollen durch und stellte 70 Verstöße fest. Auch der technische Zustand der Fahrzeuge wurde überprüft. Bei 142 Rechtsgebietskontrollen im Bereich der technischen Unterwegskontrolle stellte das BALM insgesamt 52 Verstöße fest. Welche konkreten Mängel dabei besonders häufig vorkamen, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die Behörde setzte für diesen Kontrollschwerpunkt 37 Fachkräfte ein.
Rund 178.000 Euro an Sicherheitsleistungen
Im Rahmen der Schwerpunktaktionen vereinnahmte das BALM 177.597,48 Euro an Sicherheitsleistungen. Der Betrag bezieht sich auf sämtliche kontrollierten Rechtsgebiete. Sicherheitsleistungen dienen dazu, mögliche spätere Zahlungen im Zusammenhang mit festgestellten Ordnungswidrigkeiten abzusichern. Sie sind nicht mit bereits rechtskräftig verhängten Bußgeldern gleichzusetzen.
Für die Auswahl der Kontrollorte berücksichtigte das BALM stark von gebietsfremden Lkw befahrene Strecken, wichtige Verkehrsknotenpunkte sowie Standorte großer Verlader und Logistikunternehmen. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse solcher gezielten Schwerpunktkontrollen nicht repräsentativ für den gesamten Straßengüterverkehr sind. Weitere bundesweite Kontrollen zu Kabotage, Wochenruhezeit und Fahrzeugtechnik sind angekündigt.






